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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 50/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verpflichtender Umtausch für alte Führerscheine in die neue EU Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird auch nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist nicht ungültig. Lediglich das Führerscheindokument entspricht nicht mehr der von der EU vorgeschriebenen Form und verliert damit seine Gültigkeit.

Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Dies wird, zunächst nach Geburtsjahr gestaffelt, in den nächsten Jahren geschehen.

Weitere Informationen zum Umtausch, sowie die jeweiligen Umtauschdaten finden Sie auf der Homepage www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch.

Zum Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bitte einen Termin über das Online-Portal: https://termin.marburg-biedenkopf.de.

Tabelle mit den amtlich festgelegten Umtauschfristen:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das Ausstellungsjahr für das Umtauschdatum relevant. Folgende Staffelung ist hier zu beachten:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033