Seit dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die Gemeindeverwaltungen für den Kirchenaustritt zuständig.
Durch eine Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, nehmen nun die Gemeinden die Kirchenaustrittserklärungen entgegen.
Der Austritt kann durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes erklärt werden.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
Bitte legen Sie bei Abgabe der Erklärung ein gültiges Ausweisdokument vor.
Für Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Weimar (Lahn) unter Tel. 06421/9740-13 oder -32 gerne zur Verfügung.