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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pflicht zur Erstellung von Beteiligungsberichten (§ 123 a HGO)

Nach § 123 a Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt.

Die Gemeinde Weimar (Lahn) verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123 a Abs. 2 HGO ist daher nicht erstellt.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
gez.
Herrmann
Bürgermeister“