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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Regierungspräsidium Gießen

Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und Verbraucherschutz

Bekanntmachung des Mittelfristigen Maßnahmenplans für das Vogelschutzgebiet „Lahntal zwischen Marburg und Gießen“ gem. § 31 Abs. 7 Satz 4 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG)

Für das oben genannte Vogelschutzgebiet wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf ein Maßnahmenplan erstellt. Die Inhalte des Planes haben gem. § 31 Abs. 2 HeNatG die Aufgabe, die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungsgrades der für dieses Gebiet gemeldeten Vogelarten zu bewirken. Der nun endabgestimmte Maßnahmenplan wird hiermit öffentlich bekanntgegeben und erhält mit dem 01. Januar 2025 Gültigkeit.

Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden. Einblick in die Maßnahmenplanung für das Vogelschutzgebiet „Lahntal zwischen Marburg und Gießen“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt der Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg, Tel.: 06421 405-6301. Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Frau Schneider, Tel.: 0641-303-5573, zur Verfügung.

Die niedergelegten Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen www.rp-giessen.hessen.de unter der Rubrik „Ansprechen“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“ – „Bekanntmachung Allgemein“ oder direkt unter folgendem Internetlink:

https://rp-giessen.hessen.de/ansprechen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-allgemein

Dauerhaft können die Unterlagen und betroffenen Flurstücke im webbasierten „Hessischen Naturschutzinformationssystem“ (Natureg-Viewer) eingesehen werden:

https://natureg.hessen.de

Im Auftrag
Molder

Wetzlar, 02.12.2024 Regierungspräsidium Gießen

Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und Verbraucherschutz

Az.: RPGI-53.3-21r0800/5-2016/1