Die Ortsgerichte geben willkommene Hilfestellungen in vielen Bereichen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Deshalb rät das Hessische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen (z.B. Grundstücksschätzungen) an das Ortsgericht zu wenden.
Zuständig für folgende Ortsteile: - Niederweimar, Oberweimar, Allna, Weiershausen und Nesselbrunn
Helga Plitt
Vor dem Berg 1a
OT Allna — Tel.: 06421/7268
Das Ortsgericht ist donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr zur Sprechstunde geöffnet. Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten!
Zuständig für folgende Ortsteile: - Niederwalgern, Wenkbach, Roth, Wolfshausen, Argenstein, Kehna und Stedebach
Herrn Reiner Sauer
Am Heier 35
35096 Weimar (Lahn) — Tel.: 06426/6929
Mail: reinerchrista@t-online.de
Das Ortsgericht ist immer montags von 17:30 Uhr -18:30 Uhr zur Sprechstunde geöffnet. Es wird um Anmeldung per Telefon oder Mail gebeten!