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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wahl von Schöffinnen und Schöffen in Strafsachen

Die Amtszeit der zurzeit an den mit Strafsachen befassten Gerichten amtierenden Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023.

Für die sich anschließende Amtsperiode vom 01.01.2024 – 31.12.2028 haben die Gemeinden nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) dem zuständigen Amtsgericht wieder eine Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen vorzulegen. Hierzu können interessierte Bürgerinnen und Bürger Ihr Interesse bei der Gemeindeverwaltung Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31 bis zum 30.04.2023 schriftlich bekunden.

Ihre schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

Name, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt (den Geburtsort bitte durch Angabe des Kreises oder Verwaltungsbezirks sowie des Bundeslandes näher bezeichnen), Beruf, Telefonnummer (Festnetz und möglichst auch Mobil)

  • Die Vorschlagsliste soll gemäß § 36, Abs. 2 GVG nach Möglichkeit alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
  • Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen.

Nähere Informationen zu dem Amt und den Aufgaben einer Schöffin bzw. eines Schöffen können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen. Ansprechpartner ist Herr Hahn unter der Tel.: 06421/9740-15, e.mail: hahn@weimar-lahn.info.