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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Weimar (Lahn) besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im kommunalen Bauamt eine Vollzeitstelle als

Leiter/in der kommunalen Bauabteilung (m/w/d)

Bewerber*innen sollen insbesondere über folgende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen:
  • Leitung, Organisation und Weiterentwicklung der Bauabteilung
  • Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • Entwurf, Bau und Unterhaltung von Friedhöfen
  • Unterhaltung der kommunalen Straßen und Wege
  • Unterhaltung der öffentlichen Gewässer und Gräben
  • Betreuung der kommunalen Entwässerungsanlagen
  • Kenntnisse der HOAI, VOB, VOL, HVTG,
  • Erfahrungen im öffentlichen Vergabewesen
  • Betreuung des gemeindeeigenen Hoch- und Tiefbaus, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Anfertigung von Bauzeichnungen für kleinere Baumaßnahmen sowie Kostenermittlungen (Leistungsbild HOAI, Leistungsphasen 1 – 9)
  • Beratung von Bauwilligen im baurechtlichen Bereich, Ausarbeitung von Vorlagen für die kommunalen Gremien und Teilnahme an Sitzungen gegebenenfalls als Schriftführung, Betreuung und Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen,
  • Erfüllung von Bauherrenaufgaben bei gemeindlichen Bauprojekten.
Wir erwarten weiter:
  • ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen (z. B. Bachelor of Engineering, Master of Engineering, Diplom-Ingenieur (FH) oder vergleichbar, nach Möglichkeit mit dem Schwerpunkt „Konstruktion und Tragwerksplanung)
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise,
  • Aufgeschlossenheit für neue Technologien und Digitalisierung,
  • eigenverantwortliches Arbeiten und Entscheidungsfreude, Bauvorlageberechtigung
  • Organisations- und Verhandlungsgeschick,
  • konstruktive Konfliktbearbeitung und gesundes Durchsetzungsvermögen,
  • sicheren Umgang mit zeitgemäßen Arbeitsmitteln und -methoden, Bereitschaft zur Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Bauverwaltung sowie soziale und kommunikative Kompetenzen.
Wir bieten:
  • einen gut erreichbaren Arbeitsplatz im Rathaus von Niederweimar,
  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit ständig
  • wechselnden Anforderungen,
  • eine unbefristete Stelle mit Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39 Wochenstunden),
  • Vergütung nach EG 11 TVöD,
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen,
  • ein engagiertes Team an qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern,
  • Attraktive Möglichkeiten zum betrieblichen E-Bike/Fahrrad-Leasing

Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Interessenten richten bitte Ihre ausführliche und aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 16. Februar 2024 an:

Gemeindevorstand der

Gemeinde Weimar (Lahn)

Alte Bahnhofstraße 31 35096 Weimar (Lahn)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Haupt- und Personalamtes, Herrn Rolf Dörr, Tel.: 06421 9740-10, E-mail: doerr@weimar-lahn.info.

Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen können nach Abschluß des Auswahlverfahrens nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn)

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)