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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

Für Hundehalter, bei denen sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ergeben hat, wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 5 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Weimar (Lahn) vom 21.05.2012. In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze, die seit dem Jahr 2013 gelten, festgesetzt:

  • für den ersten Hund 60,00 €
  • für den zweiten Hund 108,00 €
  • für jeden weiteren Hund 154,00 €
  • für einen gefährlichen Hund 600,00 €

Somit sind keine Änderungen eingetreten hinsichtlich der Hundesteuer seit 2013.

Daher kann auf die Versendung von neuen Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet werden.

Die Hundesteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 1. Juli 2026 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn), eingelegt werden.

35096 Weimar (Lahn), den 06.02.2026

Markus Herrmann
(Bürgermeister)