Für Hundehalter, bei denen sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ergeben hat, wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 5 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Weimar (Lahn) vom 21.05.2012. In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze, die seit dem Jahr 2013 gelten, festgesetzt:
| für den ersten Hund | 60,00 € |
| für den zweiten Hund | 108,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 154,00 € |
| für einen gefährlichen Hund | 600,00 € |
Somit sind keine Änderungen eingetreten hinsichtlich der Hundesteuer seit 2013.
Daher kann auf die Versendung von neuen Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet werden.
Die Hundesteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 1. Juli 2024 fällig.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn), eingelegt werden.
35096 Weimar (Lahn), den 22.02.2024