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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Weimar
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6.4c „Die Hainäcker II“ in Niederweimar

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen zum o.g. Bebauungsplan:

  • Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung,
  • Umweltbericht,
  • Lageplan zur Biotop- und Realnutzung,
  • Grünordnungsplan,
  • Immissionsprognose

sowie die in den bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

Montag, den 03.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 11.04.2025

im Internet unter der Adresse:

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem nachfolgend genannten Link:

erneut zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die erneute Offenlage wird durchgeführt, da die Festsetzungen zum Lärmschutz aufgrund der Ergebnisse einer Immissionsprognose im Plangebiet neu gefasst wurden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn), während der allg. Dienststunden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

kirchner@weimar-lahn.info

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie in der Begründung zum Bebauungsplan wurden insbesondere Angaben gemacht zum Arten- und Biotopschutz, zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild. Ergänzend wurde eine Immissionsprognose für das Plangebiet erstellt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz, Wasserwirtschaftliche Belange
  • Starkregen-/Katastrophenschutz
  • Bodenschutz
  • Abfallentsorgung
  • Klimafunktionen
  • Landwirtschaft
  • Immissionsschutz - Schall

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn),
gez. Herrmann
Bürgermeister