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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 14/2024
Mitteilungen des Magistrates
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Beratungsangebot für ältere Menschen und Angehörige im Lahn-Dill-Kreis



Beratungsangebot für ältere Menschen und Angehörige im Lahn-Dill-Kreis

Änderungen in der Pflegeversicherung: Ambulante Leistungen

Ziel des Bundesgesundheitsministeriums für 2024: Die Pflege zuhause soll finanziell besser ausgestattet werden. Aus diesem Grund gibt es seit dem 01.01.2024 eine Erhöhung der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes.

Pflegesachleistung

Pflegegeld

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

761

332

Pflegegrad 3

1.432

573

Pflegegrad 4

1.778

765

Pflegegrad 5

2.200

947

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können weiterhin genutzt und miteinander kombiniert werden. Ab dem Jahr 2025 werden beide Leistungen gebündelt und heißen dann Entlastungsbudget. Das Entlastungsbudget kann für die gleichen Leistungen wie die Verhinderungspflege bzw. die Kurzzeitpflege eingesetzt werden und beträgt 3.539 Euro.

Neu am Pflegeunterstützungsgeld 2024 ist, dass Sie diese Leistung nicht nur einmal pro Pflegefall beanspruchen können, sondern jedes Jahr aufs Neue. Denn Pflegebedürftigkeit bringt immer wieder neue Herausforderungen mit sich - und nicht nur einmalig zu Beginn

Auch die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Versorgung im Pflegeheim steigen 2024 an.

Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige des Lahns-Dilles-Kreises in Dillenburg unter Tel. 06441/9026-344 und in Wetzlar unter Tel. 06441/ 9013-114.