Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist auf die Bestimmungen des Hessischen Feiertagsgesetzes zum Tanzverbot an den Osterfeiertagen hin. Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen zu folgenden Zeiten verboten: Gründonnerstag (2. April) 4 bis 24 Uhr; Karfreitag u. Karsamstag (3. u. 4. April) 0 bis 24 Uhr; Ostersonntag und -montag (5./6. April) 4 bis 12 Uhr.
Für Fragen zu diesen Bestimmungen steht das Ordnungsamt unter den Rufnummern 06441/99-3211 und 06441/99-3216 zur Verfügung.