Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist auf die Bestimmungen des Hessischen Feiertagsgesetzes zum Tanzverbot an den Osterfeiertagen hin. Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen zu folgenden Zeiten verboten: Gründonnerstag (17. April) 4 bis 24 Uhr; Karfreitag u. Karsamstag (18. u. 19. April) 0 bis 24 Uhr; Ostersonntag und -montag (20./ 21. April) 4 bis 12 Uhr.
Für Fragen zu diesen Bestimmungen steht das Ordnungsamt unter den Rufnummern 06441/99-3211 und 06441/99-3216 zur Verfügung.