Die Stadt Wetzlar fördert Nisthilfen und Futterstellen für heimische Vogel- und Fledermausarten mit finanziellen Zuschüssen. Der Magistrat hat dazu eine Richtlinie zur Förderung der Biodiversität beschlossen, die im Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Der Verlust der biologischen Vielfalt nehme kontinuierlich zu. Viele, ehemals häufig vorkommende Tier- und Pflanzenarten würden seltener, andere verschwänden ganz, erklärt Umweltdezernent Norbert Kortlüke (Grüne). Besonders in dicht besiedelten Regionen, wie auch in weiten Bereichen Wetzlars, seien Nahrungs- und Lebensraumangebot verschiedener Arten stark begrenzt. Vor allem Insekten sowie gebäude- und spaltenbewohnende Vogel- und Fledermausarten (z. B. Mauersegler, Schwalben, Zwergfledermaus) hätten in besiedelten Bereichen hohes Förderungspotential. Bereits wenige gezielte Maßnahmen, wie das Anbringen von artspezifischen Nisthilfen, Futterstellen oder Rückzugsmöglichkeiten, könnten die Bedingungen im innerstädtischen Bereich verbessern und somit zum Erhalt und der Förderung der heimischen Biodiversität beitragen und freut sich, dass hierzu Haushaltmittel bereit gestellt werden konnten. Durch die Förderrichtlinie sollen Privatpersonen, Grundstückseigentümer, Vereine, Initiativen, Kirchen, Schulen und gemeinnützige Institutionen bei Maßnahmen zur Biodiversität gefördert werden. Die Förderrichtlinie ist abrufbar auf der Homepage der Stadt Wetzlar unter Ortsrechtunter dem Unterpunkt 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr und Umwelt. Auskunft erteilt das Amt für Umwelt und Naturschutz telefonisch oder nach Terminvereinbarung: Tel.: 06441/99-3901, E-Mail: umwelt-naturschutz@wetzlar.de