Aus aktuellem Anlass weisen die Stadt Wetzlar und Hessen Forst auf die derzeitige Gefährdung durch die Raupen des Eichen-Prozessionspinners (EPS) hin. Dies gilt für alle Bereiche des Stadtgebiets (incl. Stadtwald), in denen Eichen im Baumbestand vorhanden sind. Der EPS ist eine natürlicherweise bei uns vorkommende Art. Das Risiko, in Kontakt mit Raupen oder Brennhaaren zu kommen, ist eine waldtypische Gefahr, mit der jeder Waldbesucher rechnen muss. Dazu gehört auch einzuschätzen, wie man persönlich betroffen ist (z. B. Allergie) oder welche Gegenmaßnahmen hilfreich sein können und vorbereitet werden sollten.
In besonders sensiblen Bereichen wie Kindertagestätten und Spielplätzen wurden die vorhandenen Eichen präventiv mit einem Biozid behandelt, das die Entwicklung des EPS verhindert. Dies ist jedoch in Waldgebieten großflächig nicht möglich. Der Stadtwald Wetzlar umfasst eine Fläche von ca. 1.535 Hektar. Davon ca. 20 Prozent Eichenbestand. Würden diese Flächen vorbeugend mit dem bereits genannten Biozid behandelt, entständen hier Kosten von ca. 150.000 Euro. Hinzu kommen die Aufwendungen für mechanischen Tätigkeiten wie das Absaugen der Altnester.
An einigen häufig frequentierten Orten werden auch Warnschilder eingesetzt. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass mit Beschilderung praktisch nie vollständig alle Gefahrenpunkte erfasst werden können. Auch zu überwachen, ob Warnhinweise verlorengegangen sind oder beseitigt wurden, ist nicht leistbar. Daher sollten Waldbesucher bedenken, dass nicht nur dort wo gewarnt wird Gefahren existieren können und dort, wo nicht oder nicht mehr gewarnt wird, noch immer Gefahr bestehen kann.
Mit den genannten Maßnahmen soll insbesondere die komplette Sperrung betroffener Waldgebiete verhindert werden. Auch diese Möglichkeit wird schon in einigen Regionen Deutschlands praktiziert.
Die Stadt Wetzlar und Hessen Forst empfehlen, sich in den nächsten Wochen nicht in den beschriebenen Waldbereichen aufzuhalten. Bei unerlässlichen Aufenthalten in der Nähe von Eichen sollte für entsprechend schützende Kleidung gesorgt werden.
Ein entsprechendes Merkblatt ist über die Webseite der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Bundesverband e.V. abrufbar.