Genehmigungen für den Betrieb von Taxi- oder Mietwagenverkehr können Unternehmen in Wetzlar jetzt auch online beantragen. Im Rahmen eines bundesweiten Projektes bietet die Stadtverwaltung diesen Service als eine der ersten Kommunen in Deutschland ab sofort über einen Online-Antrag im Internet an. Sowohl die erstmalige Beantragung einer Konzession als auch die Folgeanträge, die Unternehmen laut Personenbeförderungsgesetz in regelmäßigen Abständen bei der Verkehrsbehörde einreichen müssen, können bei der Stadtverwaltung mit wenigen Klicks schnell und einfach online erledigt werden.
Neben diesem Antrag bietet die OZG-Modellkommune Wetzlar im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bereits weitere Online-Anträge im Internet an. Informationen und eine Übersicht über alle verfügbaren Leistungen gibt es unter www.wetzlar.de/rathaus/Online-Rathaus.php. Mit der Bereitstellung des digitalen Antragsprozesses zur Taxi- und Mietwagengenehmigung ist nun eine weitere Leistung online verfügbar.
Unternehmer in Wetzlar oder die, die es werden möchten, können auf der Webseite der Stadtverwaltung unter www.wetzlar.de auf den Reiter „Online-Rathaus“ klicken und den Online-Antrag „Taxi- und Mietwagengenehmigung“ im Themenbereich „Verkehr und Parken“ auswählen. Im Online-Service werden sie dann Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet, können die notwendigen Angaben eintragen, die geforderten Unterlagen hochladen und den Antrag anschließend online versenden. Der Antrag kann bei Bedarf natürlich zwischengespeichert und später fortgesetzt werden. Im Nachgang erhalten sie eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der eingereichten Daten.
Der Online-Prozess wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gemeinsam mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelt und wird allen hessischen Landkreisen und Kommunen durch das Förderprogramm „Starke Heimat“ kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Als sogenannte „Einer-für-Alle“ (EfA)-Leistung ist eine bundesweit einheitliche Nachnutzung möglich. Vorteile des Online-Antrags sind die Authentifizierung durch das Unternehmenskonto ELSTER, die digitale Bezahlfunktion sowie die Möglichkeit, alle benötigten Unterlagen und Nachweise im Antragsprozess über das Internet als Anlage einzureichen beziehungsweise hochzuladen.