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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 30/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Stadt Wetzlar bildet ehrenamtliche Vormünder aus

Erstmals hat das Jugendamt der Stadt Wetzlar in fünf Modulen interessierte Bürgerinnen und Bürger auf die ehrenamtliche Vormundschaftsaufgabe als zukünftige Einzelvormünder und Einzelvormünderinnen fachlich vorbereitet.

Geschult wurden 12 Teilnehmende über den Zeitraum vom 13. Mai bis zum 15. Juli in den Räumlichkeiten der Wetzlarer Stadtbibliothek in folgenden fünf, jeweils fünfstündigen Schulungsmodulen:

  1. „Einführung und Überblick in die Aufgaben als Vormund“
  2. „Aufgaben und Rolle als Vormund im Helfersystem Allgemeiner Sozialer Dienst“
  3. „Aufgabe und Rolle als Vormund im Helfersystem „Pflegekinderdienst“ und „Aufgaben des Vormunds für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“
  4. „Das Mündel im Fokus der Vormundschaft - entwicklungsspezifische Grundkenntnisse“
  5. „Aufgabe und Rolle des Familiengerichtes in der Vormundschaftsführung“

Das Projekt „Schulung ehrenamtlicher Einzelvormünder“ wurde von Christine König, langjährige Amtsvormundin in der Abteilung Frühe Hilfen/Kinderschutz, inhaltlich konzipiert, geplant und geleitet.

Aus den jeweiligen Fachdisziplinen wurden die Schulungsteilnehmenden von externen Referenten auf die anspruchsvolle Vormundschaftstätigkeit vorbereitet.

„Die Vormundschaft ist als unbedingte parteiische Interessensvertretung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu verstehen, die einerseits anspruchsvoll und verlässlich die Entwicklung der jungen Menschen in einer vertrauensvollen zu ihnen Beziehung eng begleitet. Andererseits ist sie eine verantwortungsvolle Aufgabe in der aktiven Mitgestaltung ihrer jeweiligen Lebens- und Entwicklungsphase hin zu einer eigenständigen Persönlichkeit. Die Aufgabe der Vormundschaft ist der elterlichen Sorge nachgebildet. Wenn Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihr Kind vor Gefahren zu schützen, wird in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren ein Teilentzug oder ein Entzug der elterlichen Sorge beschlossen und ein Vormund für das betreffende Kind bestimmt. Der Vormund übernimmt dann die rechtliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten und ist unter anderem verpflichtet, nachhaltig Schutz, Erziehung, Fürsorge und Pflege des Kindes zu gewährleisten und zu fördern. Im Prinzip stellt die Vormundschaft also einen,verlängerten Kinderschutz‘ dar und soll diesen nachhaltig sichern“, erklärte König im Rahmen des letzten Schulungstermins am Samstag, den 15. Juli.

König wird den Vormündern über die Schulungstermine hinaus mit regelmäßiger Beratung, fachlicher Unterstützung und Begleitung bei vormundschaftsrelevanten Fragen zur Seite stehen. Beispielsweise kann es zu familiengerichtlichen Verfahren mit schwierigen Konstellationen kommen, in denen König die ehrenamtlichen Vormünder mit Rat und Tat zur Seite steht.

„Den Blick, den die ehrenamtlichen Vormünder einbringen werden, und die Ideen aus der Fachwelt können sich gut ergänzen. Das ist sehr wertvoll und wichtig für die jungen Menschen in unserer Stadt und für die Stadt Wetzlar als Träger der Jugendhilfe“, dankte Wetzlars Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) den ehrenamtlichen Vormündern für ihr Engagement.

Die Teilnehmende der Schulungen zum ehrenamtlichen Vormund mit (hinten v.l.) Oberbürgermeister Manfred Wagner, Herr Wilke (Amtsgericht Wetzlar), Herr Dr. Kischkel (Richter Oberlandesgericht Frankfurt) und Amtsvormundin Christine König (Jugendamt Wetzlar). (Foto: Stadt Wetzlar)