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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 33/2022
Mitteilungen des Magistrates
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Stadt untersagt Grillen und offenes Feuer

Wegen der trockenen Witterung und der damit verbundenen Brandgefahr im Wald und in Grünanlagen hat die Stadt Wetzlar das Grillen und offenes Feuer in Grünanlagen, im Stadtwald, in der Feldgemarkung und auf Grillplätzen per Allgemeinverfügung verboten Auch das Entzünden von Kerzen, von Kohlen z.B. für Wasserpfeifen sowie das Wegwerfen von glühenden Zigarettenkippen, brennenden Streichhölzern oder Entsorgen von glimmender Asche ist untersagt. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills. Die Verfügung tritt am 14. August in Kraft und gilt solange, bis sie aufgehoben wird.