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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 33/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Mitteilungen des Magistrates

Für die anstehende Landtagswahl in Hessen am Sonntag, 8. Oktober 2023, sucht die Stadt Wetzlar mit ihren 29 allgemeinen Wahlbezirken und 13 Briefwahlbezirken noch Wahlhelferinnen und -helfer, die unmittelbar an der Durchführung dieser Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses mitwirken.

Die Wahlhelfer sind Mitglied des Wahlvorstandes (Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer, stellvertretender Schriftführer sowie mehrere Beisitzer) im jeweiligen Wahlbezirk. Die Wahllokale sind am Wahltag am 8. Oktober von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Die Einsatzzeit wird mit dem Wahlvorsteher abgestimmt.

Nach Schließung des Wahllokals wird gemeinsam das Ergebnis ermittelt und dem Wahlbüro mitgeteilt. Die Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag gegen 16:30 Uhr und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18 Uhr beginnt. Für Wahlvorsteher sowie Schriftführer wie auch deren Stellvertreter werden in der Woche vor dem Wahltag Schulungen durchgeführt. Für die Beisitzer erfolgt eine Unterweisung direkt am Wahltag.

Für die Mitwirkung als Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 bis 60 Euro gezahlt. Anmeldungen zum Wahlhelfer sind auf der Homepage der Stadt Wetzlar möglich unter: https://www.wetzlar.de/rathaus/politik/wahlen/wahllokale_43675.php

Mit freundlichen Grüßen

i. A. gez.
Tim Georg