Die Stadt Wetzlar gewährt Zuschüsse für ehrenamtliche, soziale Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und Initiativen. Dies sieht eine Anfang 2022 in Kraft getretene Richtlinie vor, die eine 40 Jahre alte Regelung ersetzt. Es sollen Projekte und Angebote gefördert werden, die dazu beitragen die soziale Infrastruktur in Wetzlar zu erhalten und auszubauen, beispielsweise Hilfen für chronisch Kranke, Behinderte, Trauernde oder Opfer von Gewalttaten. Antragsberechtigt sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen und andere Gruppen, die der Wohlfahrtspflege dienen. Gezahlt wird ein Sockelbetrag je nach Mitgliederzahl von 70 bis 140 Euro und ein Aktivitätsbeitrag zwischen 50 und 300 Euro, der sich nach der Anzahl der Nutzer des Sozialprojekts richtet. Die „Wetzlarer Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten der Wohlfahrtspflege“ sind auf der Internetseite der Stadt Wetzlar zu finden: www. wetzlar.de. Die Vereine können einen formlosen Antrag stellen. Kontakt: Sozialamt der Stadt Wetzlar, Tel. 06441/99-5011 (Frau Hudecek)