(--) Die Stadt Wetzlar hat die am 16. August veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden, die u.a. das Verbot von Grillen und offenem Feuer in Grünanlagen und auf Grillplätzen beinhaltete, aufgehoben. Grund: Wegen der veränderten Witterung und der sinkenden Temperaturen bestehe laut HessenForst keine konkrete Gefahr mehr, durch die Verwendung offenen Feuers einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen.