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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 4/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Neue Unterhaltsbeträge für Kinder

Am 1. Januar 2023 wurden die Unterhaltsbeträge für Kinder, die nicht mit beiden Elternteilen zusammenleben, deutlich erhöht. Darauf weist das Jugendamt der Stadt Wetzlar hin. Sie betragen dann laut „Düsseldorfer Tabelle“ in der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) 437 Euro, in der 2. Altersstufe (6-11Jahre) 502 Euro und in der 3. Altersstufe (12-17 Jahre) 588 Euro. Hiervon ist noch das halbe Kindergeld - das ebenfalls seit 1. Januar auf 250 Euro je Kind angehoben wird - abzuziehen. Für Kinder, die keinen oder nicht ausreichend Unterhalt von ihrem barunterhaltspflichtigen Elternteil erhalten, besteht unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Die Höhe hierfür beträgt seit 1. Januar in der 1. Altersstufe 187 Euro, in der 2. Altersstufe 252 Euro und in der 3. Altersstufe 338 Euro.

Die Abteilung „Beurkundung und Unterhaltssicherung“ des Jugendamtes der Stadt Wetzlar informiert, berät und unterstützt Eltern aus Wetzlar kostenfrei bei Fragen zum Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, sofern sie allein für ihr Kind sorgen, und übernimmt auf Antrag des betreuenden Elternteils die Feststellung und Durchsetzung des Kindesunterhalts als Beistand. Auch volljährige Kinder können noch einen Anspruch auf Unterhalt haben. Hier unterstützt die Abteilung bis zum 21. Lebensjahr, wenn noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert wird.

Informationen zur Beistandschaft sowie zum Unterhaltsvorschuss und zu den Voraussetzungen finden sich unter www.wetzlar.de auf der Homepage der Stadt Wetzlar.