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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 4/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Stadt Wetzlar sucht Schöffen

Im ersten Halbjahr 2023 erfolgt bundesweit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen. Es werden Personen als Vertreter des Volkes gesucht, die gleichberechtigt mit den hauptamtlichen Richtern an der Urteilsfindung und dem Strafmaß beteiligt werden. Auch die Stadt Wetzlar ruft zu Bewerbungen für das Schöffenamt auf.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Diese Erfahrung kann sich aus der Berufstätigkeit ergeben, aber auch aus ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit hergeleitet werden.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des manchmal anstrengenden Sitzungsdienstes, auch gesundheitliche Eignung.

Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wetzlar schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schöffen vor. Die Vorschlagslisten werden in der Stadtverordnetenversammlung und im Jugendhilfe-ausschuss beschlossen. In der zweiten Jahreshälfte 2023 werden aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen sowie die Jugendschöffen gewählt.

Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt Wetzlar wohnen und am 1. April 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Die wesentlichen Voraussetzungen für das Ehrenamt sind die deutsche Staatsbürgerschaft, gesundheitliche Eignung, kein anhängiges Insolvenzverfahren sowie keine Vorstrafen. Die Dauer einer Amtszeit beträgt 5 Jahre (2024-2028).

Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann im Internet unter www.wetzlar.de/schoeffenwahl die Bewerbungsunterlagen herunterladen, oder sich an folgende Anlaufstellen wenden:

Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich beim Rechtsamt der Stadt Wetzlar (Tel.:06441/99-3023; E-Mail: Rechtsamt@Wetzlar.de).

Interessenten für das Amt in Jugendstrafsachen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt der Stadt Wetzlar (Tel.: 06441/99 5102; E-Mail: Jugendhilfe@Wetzlar.de).

Die Bewerbungsfrist endet am 7. April 2023.

Wer außerhalb Wetzlars im Lahn-Dill Kreis wohnt, wende sich bitte an die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill Kreises, Tel.: 06441 407-1501.

Weitere Informationen: www.schoeffenwahl.de.