Der Totensonntag und der Volkstrauertag sind neben dem Karfreitag die am stärksten geschützten Feiertage in Hessen. Daher weist das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar wieder auf das Tanz- und Veranstaltungsverbot an dem kommenden Volkstrauertag (Sonntag, 13. November) und Totensonntag (Sonntag, 20. November) hin.
| Im Einzelnen sind verboten: | |
| Ganztags: | sämtliche Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen |
| 4 - 13 Uhr: | private Sportveranstaltungen |
| 4 - 24 Uhr: | gewerbliche Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Betrieb von Spielhallen, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen |
Beim Ordnungsamt ist zudem eine Übersicht zu den Vorschriften des Hessischen Feiertagesgesetzes erhältlich. Ansprechpartner ist das Team Ordnungs- und Gewerberecht, Telefon 06441-99-3216, E-Mail: ordnungsrecht@wetzlar.de.