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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 46/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Stadt Wetzlar erstellt Mietspiegel

Die Stadt Wetzlar lässt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen neuen qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet erstellen, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Ein Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder und soll zum Rechtsfrieden zwischen Mietern und Vermietern beitragen. Er kann zur rechtssicheren Begründung von Mietveränderungen herangezogen werden. Mit der Erhebung und Analyse der hierfür nötigen Informationen hat die Stadt Wetzlar das Forschungsinstitut Koopmann Analytics KG beauftragt. Hierzu werden aktuell zufällig ausgewählte Vermieter angeschrieben und um ihre Mitarbeit gebeten. Der Erstellungsprozess wird von Mieter- und Vermietervertretern im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitskreises unterstützt. Erfolgte diese Mitarbeit in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis, so sind die Vermieter seit dem 1. Juli 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Auskünfte über ihre Mietverhältnisse zu geben. Die personenbezogenen Informationen werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und unter Aufsicht der Datenschutzbeauftragten der Stadt Wetzlar verarbeitet. Die Veröffentlichung des neuen Mietspiegels ist Anfang 2024 geplant. Bei Rückfragen zum Mietspiegel können sich Interessierte an Herrn Ritter vom Amt für Stadtentwicklung, Tel. 06441-996108, E-Mail: rene.ritter@wetzlar.de, wenden.