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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 47/2024
Mitteilungen des Magistrates
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Überflüssige Verkehrszeichen werden entfernt

Ein befriedigendes Fazit hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wetzlar bei ihrer turnusmäßigen Verkehrsschau im Oktober gezogen. Dabei wird überprüft, ob die Verkehrszeichen an den Straßen noch zweckmäßig und erforderlich sind. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind die örtlichen Behörden verpflichtet, den Zustand in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Zu den Verkehrsschauen sind Vertreter der für den Straßenverkehr zuständigen Behörden und Verbände einzuladen. Diesmal stand eine Teilverkehrsschau in den Bereichen Dalheim und Niedergirmes sowie den Stadtteilen Garbenheim, Naunheim, Hermannstein und Blasbach auf dem Programm. Zusammen mit Vertretern des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Lahn-Dill, des ADFC, des städtischen Tiefbauamts, der Stadtpolizei und des städtischen Koordinationsbüros Mobilitätswende kontrollierten die Beschäftigten der im städtischen Ordnungsamt angesiedelten Straßenverkehrsbehörde durch Befahrung der Straßen in den betreffenden Stadtteilen die vorhandene Verkehrsbeschilderung. Aufgrund der in den vergangenen Jahren bereits durchgeführten wiederkehrenden Verkehrsschauen beschränkten sich die gefundenen Mängel auf eine geringere Anzahl. Schwerpunkte waren dabei verblasste und damit zu erneuernde Verkehrszeichen. Daneben waren insbesondere entbehrliche Gefahrenzeichen zu entdecken, die nun entfernt werden, neben zugewachsenen Schildern, die eines Freischnitts bedürfen. Noch im Herbst soll eine weitere Verkehrsschau als Nachtverkehrsschau durchgeführt werden, um die Reflektionsfähigkeit von Verkehrszeichen, insbesondere der wegweisenden Beschilderung, bei Dunkelheit zu überprüfen.

Hier ein Beispiel für ein stark verblasstes und daher auch nicht mehr reflektierendes Verkehrszeichen, welches auszutauschen ist.

Die Hinweisbeschilderung auf eine Lichtsignalanlage im Berliner Ring (Nr. 7) wurde als überflüssig erachtet. Eine solche Beschilderung ist innerorts nur vorgesehen, wo für den Fahrzeugführer nicht bereits in so ausreichender Entfernung erkennbar ist, dass ein rechtzeitiges Anhalten problemlos möglich ist.

(Fotos: Ordnungsamt)