Ab sofort können sich Menschen zeitaufwändige Behördengänge zur Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar sparen. Durch die Einführung von Online-Leistungen im Bereich der Ausländerbehörde wird dies möglich, teilt das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar mit. Seit November 2023 biete die städtische Ausländerbehörde im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) verschiedene Leistungen wie zum Beispiel die Verlängerung von Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit, zur Ausbildung, zum Familiennachzug und weitere als Online-Leistung an. Auch eine Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden.
„Es ist uns wichtig, den Zugang zu behördlichen Leistungen so einfach wie möglich zu gestalten.“, sagt Jörg Kratkey, Dezernent für Finanzen, öffentliche Ordnung und Kultur.
„Da wir noch nicht allen Kunden einen zeitnahen Beratungstermin anbieten können, wollen wir durch die Einführung von Online-Leistungen einen weiteren Zugangsweg ermöglichen, über den rund um die Uhr Leistungen beantragt werden können.“ erläutert Boris Falkenberg, Leiter des Ordnungsamtes.
Arbeitgeber können nun auch das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ für ausländische Fachkräfte digital beantragen. Dies sei ein attraktives Angebot an die Arbeitgeber, gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten mit deren direkte Familienangehörige nach Wetzlar holen zu können.
„Unsere Mitarbeitenden sprechen deutsch, englisch, türkisch und russisch; das reicht aber nicht immer, um Fragen zu klären. Durch Einführung der Online-Leistungen in verschiedenen Sprachen erweitern wir kontinuierlich unsere Kommunikationsmöglichkeiten.“, so Jannik Schwalbach, Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde.
Einer der großen Vorteile für die Kunden bestehe darin, den Service in verschiedenen Sprachen nutzen zu können. Dies sei sowohl hilfreich für den Kunden als auch für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, da alle erforderlichen Unterlagen in der Online-Leistung in der passenden Sprache abgefragt und so Verständigungsprobleme minimiert werden könnten.
Für die Nutzer sei es wichtig zu beachten, dass Verlängerungsanträge immer erst frühestens drei Monate vor dem eigentlichen Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden sollten. Werde der Antrag früher gestellt, müssten erneut zusätzliche Unterlagen durch die Ausländerbehörde angefordert werden, wie beispielsweise aktuelle Gehaltsnachweise. Dies verzögere die Bearbeitungsdauer unnötig.
Über den Link www.wetzlar.de, Online Rathaus, können die Leistungen der Ausländerbehörde aufgerufen werden.