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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 51/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Böllerverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern

Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, aber auch von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist. Wegen erhöhter Brandgefahr - insbesondere von Fachwerkhäusern - verbietet die geltende Sprengstoffverordnung das Abbrennen von Böllern und Raketen. Diese Regelung betrifft besonders den Bereich der historischen Altstadt Wetzlars. Die Polizei wird die Situation in der Altstadt am Silvesterabend entsprechend besonders im Blick haben. Seitens des Ordnungsamtes werden Hinweisschilder, welche die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen untersagen, im Bereich der Altstadt angebracht. Und auch die Gaststättenbetreiber in der Altstadt wurden vom Ordnungsamt um Unterstützung bei der Einhaltung der bestehenden Rechtslage gebeten. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Altstadtkarte: In großen Teilen der Wetzlarer Altstadt gilt ein Böllerverbot