Für 2023 nehmen die Kulturämter der Städte Gießen und Wetzlar Förderanträge für den Kulturfonds Gießen-Wetzlar von Kulturinitiativen, Künstlern sowie nicht-kommerziellen Veranstaltern entgegen. Die Projekte, die in den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Film, Performance, Angewandte oder Bildende Kunst angesiedelt sein können, sollen im 2023 Jahr verwirklicht werden. Der „Kulturfonds“ stellt für kulturelle Vorhaben insgesamt 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Förderungswürdig sind Projekte, in denen thematisch ein Bezug auf beide Städte, ihre Geschichte, Gegenwart oder Zukunft formuliert wird. Zudem sollen sowohl Kunst- und Kulturakteure aus beiden Städten beteiligt sein bzw. zum Kennenlernen und Erarbeiten gemeinsamer Kulturprojekte oder kultureller Aktionen anregen. Nach Möglichkeit sollten mehrere Kulturträger eingebunden sein. Den Anträgen, die eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten sollen, ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen, die beantragte Fördersumme muss ausgewiesen sein. Anträge für das Jahr 2023 können möglichst per E-Mail bis zum 31. März bei den Kulturämtern Gießen oder Wetzlar eingereicht werden. Die Richtlinien sind auf den städtischen Homepages zu finden, indem man „Richtlinien Kulturfonds“ bei der Suche eingibt. Kontakt: Kulturamt Wetzlar, Domplatz 8, 35578 Wetzlar, Frau Daniel, Tel. 06441/ 99-4101, Mail: michaela.daniel@wetzlar.de,