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Wetzlarer Stadtteilnachrichten
Ausgabe 9/2023
Mitteilungen des Magistrates
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Bäume und Hecken bis zum Herbst geschützt

Mit dem Frühjahr beginnt auch die Tierwelt wieder mit ihren Aktivitäten. In Gehölzen finden zahlreiche Arten ideale Lebensräume, sei es als Nist- oder Ruheplatz, Nahrungsraum oder Unterschlupf. Auch Gärten bieten gerade in besiedelten Gebieten oft die einzige Rückzugsmöglichkeit für viele gefährdete Tierarten. Zum Schutz der Tiere dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen und des Waldes nicht beseitigt, gefällt oder auf den Stock gesetzt, das heißt stark beschnitten werden, teilt das Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Wetzlar mit. Ein schonender Pflegeschnitt zur Beseitigung des laufenden Zuwachses ist auch dann möglich. Dabei ist auf brütende oder nistende Vögel zu achten.

Die Beseitigung von Gehölzen ist in dieser Zeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Hierbei geht es vor allem um Bäume an Straßen, Obstbäume in Streuobstwiesen sowie Einzelbäume oder Baumgruppen und Hecken in der freien Landschaft. In Zweifelsfällen erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wetzlar Auskunft: Tel. 06441-99-3903 o. 3908.