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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wölfersheim vom 27.08.2001

Aufgrund der §§ 5, 27 der der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: § 31 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Gemeindevertretung in der Gemeinde Wölfersheim in ihrer Sitzung am 01.03.2023 nachstehende:

2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wölfersheim

vom 27.08.2001 beschlossen:

Artikel I - Satzung vom 27.08.2001 wird wie folgt geändert:

§4 Fraktionssitzungen (wird neu eingefügt)

(1)

Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigungen nach den §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 dieser Satzung. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen).

(2)

Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Der Nachweis der Teilnahme der Fraktionsmitglieder erfolgt durch vom Fraktionsvorsitzenden und allen Anwesenden handschriftlich unterzeichnete Anwesenheitslisten.

(3)

Der Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf die jeweilige Anzahl der Gemeindevertretersitzung pro Jahr begrenzt.

(wird neu eingefügt)

(4)

Des Weiteren wird zu jeder Gemeindevertretersitzung eine weitere Fraktionssitzung entschädigt, wenn diese taggleich zur Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet.“

Artikel II - Inkrafttreten

Diese 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wölfersheim vom 27.08.2001 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/ Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Wölfersheim, den 08.03.2023

Der Gemeindevorstand
Eike See
Bürgermeister