| a) | Bekanntmachung des Beschlusses über die Jahresrechnung 2011 sowie die Entlastung des Gemeindevorstandes |
Unter Beachtung des § 113 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBl. I S. 142) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2023 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht wird:
1. „Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2011 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr.
| b) | Bekanntmachung des Beschlusses über die Jahresrechnung 2012 sowie die Entlastung des Gemeindevorstandes |
Unter Beachtung des § 113 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBl. I S. 142) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.03.2023 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht wird:
| 1. | „Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 114 Abs. 1 HGO den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2012 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr. |
| c) | Offenlegung der Jahresrechnungen mit Erläuterungsberichten für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 |
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO liegen die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2011 und 2012 mit den jeweiligen Erläuterungsberichten in der Zeit vom
20.03. bis 28.03.2023,
und zwar montags - freitags von 8 - 12:30 Uhr, montags und dienstags nachmittags von 14 - 16 Uhr sowie donnerstags nachmittags von 14 - 18 Uhr beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim, 61200 Wölfersheim, Hauptstraße 60, Rathaus, 2. OG, Zimmer 27, zur Einsicht öffentlich aus.
| Wölfersheim, 08 März 2023 Der Gemeindevorstand Eike See Bürgermeister |