Titel Logo
Der Gemeindespiegel
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim

Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) für das Gebiet „Kuhweg (Ecke L 3136)“, Ortsteil Wohnbach

hier: Veranlassung und Ziele

Die Gemeinde Wölfersheim beabsichtigt im Ortsteil Wohnbach die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kuhweg (Ecke L 3136)“. Durch die Satzung soll im Bereich des „Kuhwegs“ (Ecke L 3163) eine städtebaulich geordnete Entwicklung der bislang, als Freizeitgarten genutzten Fläche ermöglicht werden. Auf dem rund 0,4 ha großen Areal am südwestlichen Ortsrand von Wohnbach bestehen konkrete Absichten zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Um die Erschließung des Grundstücks sicherzustellen, wird die Straße „Kuhweg“ in diesem Bereich mit in die Planung einbezogen.

Das Plangebiet liegt nördlich der Landstraße 3136 (L 3136). Südlich dieser Straße befindet sich die Turn- und Sporthalle Wohnbach. Nördlich des Plangebietes verläuft der „Kuhweg“, von dem das geplante Baugrundstück erschlossen wird. Östlich des „Kuhwegs“ liegt die Kindertagesstätte (Kita) „Pusteblume“ sowie das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr.

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha und enthält folgende Flurstücke: Nr. 882 tlw., 878 und 874/7 tlw., die in der Flur 1 der Gemarkung Wohnbach liegen.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung ist in der nachstehenden Plankarte dargestellt.

Abbildung: Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Am Kuhweg“

Die Ausgleichsfläche für das Vorhaben liegt ca. 325 m nördlich des Satzungsgebiets an der Landstraße Richtung Obbornhofen. Die Ausgleichsfläche ist östlich von Straßenbäumen und der „Obbornhofener Straße“ begrenzt. Südlich schließt ein landwirtschaftlicher Weg an. Im Westen und im Norden befinden sich ackerbaulich genutzte Flächen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche zur Einbeziehungssatzung umfasst eine Größe von rund 0,2 ha und enthält folgendes Flurstück: Nr. 49 tlw., das in der Flur 12 der Gemarkung Wohnbach liegt.

Gesamtfläche: Insgesamt umfasst die Einbeziehungssatzung „Am Kuhweg (Ecke L 3136)“ eine Gesamtfläche von ca. 0,6 ha (Hauptgeltungsbereich und Ausgleich).

Die Abgrenzung der Ausgleichsfläche ist der nachstehenden Plankarte zu entnehmen.

Abbildung: Ausgleichsfläche zur Einbeziehungssatzung „Am Kuhweg“

hier: Bekanntmachung der erneuten Offenlage gem. 3 (2) BauGB i.V.m § 4a (3) BauGB

In seiner Sitzung am 20.02.2024 hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim die Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden abgewogen und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Aufgrund der o. g. Beschlussfassung werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB der Entwurf der Einbeziehungssatzung einschließlich der Begründung und des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und die nach Einschätzung der Gemeinde Wölfersheim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt.

Die Entwürfe der Planunterlagen liegen

Dienstag den 02.04.2024 bis einschließlich Montag den 06.05.2024

im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Dienststunden sind:

Montag

08:00-12:30 Uhr

Dienstag

08:00-12:30 Uhr

14:00-16:00 Uhr

Mittwoch

08:00-12:30 Uhr

Donnerstag

14:00-18:00 Uhr

Freitag

08:00-12:30 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

Montag

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten über Ostern:

Grünendonnerstag ist nachmittags das Bürgerbüro geschlossen.

Ostermontag ist das Bürgerbüro ganztägig geschlossen.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06036-9737-71 oder über E-Mail an christopher.ahlemeyer@woelfersheim.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter folgender Adresse: https://www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/aktuelles/bauleitplanungen-bebauungsplaene/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) „Kuhweg (Ecke L 3136) gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wölfersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.

Folgenden umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Regiokonzept 2024)

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag stellt die Belange der Landschaftspflege sowie des Naturschutzes im Plangebiet dar und behandelt die Eingriffsregelung (Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, Eingriffsbeurteilung).

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Natur und Landschaft:

Kreisausschuss des Wetteraukreises - Naturschutz und Landschaftspflege (03.08.20223)

  • Vermeidungsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Festsetzungen sind einzuhalten.
  • Auf der Kompensationsfläche gelagerte Materialien sind spätestens bis Baubeginn zu entfernen.
  • Die überbaubare Fläche sollte auf 150 m2 reduziert werden.
  • Gebäude außerhalb des Baufeldes sind zu entfernen oder auf die zulässige Überschreitung durch Nebenanlagen anzurechnen.
  • Lichtfarbe ist auf 2.700 K zu begrenzen.
  • Bäume im Nordwesten der Kompensationsfläche sollten zum Erhalt festgesetzt werden.

Kreisausschuss des Wetteraukreises - Bauordnung (03.08.20223)

  • Überbaubare Fläche ist zu reduzieren.
  • Die Vorgabe geneigter Dächer und der Ausschluss von Staffelgeschossen wird empfohlen.

Regierungspräsidium Darmstadt- Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz, EMF) (10.08.2023)

  • Hinweis, dass sich durch umliegende Nutzungen Immissionen auf die zukünftige (Wohn) Bebauung im Plangebiet auswirken können.

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (08.08.2023)

  • Bäume und Sträucher müssen aus Verkehrssicherheitsgründen einen Mindestabstand zur befestigen Fahrbahn einhalten.
  • Bepflanzungen parallel der klassifizierten Straße sind regelmäßig zu pflegen.
  • Alle erforderlichen Pflege- und Läuterungsmaßnahmen an Bepflanzungen haben vom Baugrundstück aus zu erfolgen.

Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände (10.08.2023)

  • Plangebiet hat ausgleichende Auswirkungen auf das Kleinklima der Nachbarbebauung.
  • Fläche ist insgesamt auf ökologische Bedeutsamkeit zu untersuchen.
  • Die Ausgleichsmaßnahme durch eine Grünlandextensivierung ist nicht dazu geeignet z.B. Heckenbrütern oder Bewohnern der Krautschicht einen neuen Lebensraum zu bieten.
  • Lage der Ausgleichsfläche ist nicht optimal.

Bündnis 90 Die Grünen (08.08.2023)

  • Der Kuhweg trägt zur Frischluftzufuhr und zur sommerlichen Kühlung des Dorfes Wohnbach bei.
  • Der Grünzug wird als naturnahes Naherholungsgebiet genutzt.
  • Bedeutung und Funktion des Grünzuges sind zu berücksichtigen, auch bei der Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
  • Erfassung der im Grünzug vorkommenden Arten.
  • Ausgleich soll unmittelbar im Plangebiet stattfinden.
  • Kompensation durch Dachbegrünung und Ergänzungspflanzungen von Bäumen.
  • Effekte auf die Frischluftzufuhr für das Dorf sind wahrscheinlich.
  • Weitestgehend ungestörter Bereich wird in Anspruch genommen.
  • Wacholder sollten erhalten werden.
  • Ausgleichsmaßnahmen kompensieren nicht die angesprochenen Auswirkungen.
  • Hecke auf der Westseite soll entfernt und durch Sträucher ersetzt werden.

Bürger/in 1 (09.08.2023)

  • Eingriff auf der Plangebietsfläche soll reduziert und/oder auf der Plangebietsfläche selbst ausgeglichen werden.
  • Baumbestand soll erhalten oder ersetzt werden.
  • Die Wachholder sollen erhalten bleiben.
  • Koniferenhecke soll entfernt und durch regionaltypische Sträucher ersetzt werden.

Bürger/in 2 (10.08.2023)

  • Kuhweg soll als Grünzug mit Naherholungscharakter erhalten bleiben.
  • Der Kuhweg ist mit seinen großen Bäumen und Sträuchern, zusammenhängenden Gärten und Wiesen ein wichtiger Rückzugsort vieler heimischer Tiere.
  • Gebiet des Kuhwegs ist an der Frischluftversorgung der Umgebung maßgeblich beteiligt.
  • Grünzug begünstigt die klimawirksame Verdunstungsleistung und Kaltluftproduktion.
  • Durch geplante Bebauung wird der Grünzug unterbrochen.
  • Geplante Bebauung stellt keine „Ortsrandabrundung“ dar.
  • Das Grundstück wird durch Baum- und Strauchbewuchs geprägt.
  • Der Schotter (teilweise mit Gras überwachsen) im westlichen Teil des Geländes soll beseitigt und durch Erde ersetzt werden.
  • Ggf. bereits vorhandene Höhlenbäume sollten erhalten bleiben. Bei einer Entfernung von Höhlenbäumen sollten sog. Altholzinseln aus den Stämmen und Ästen angelegt werden.
  • Auf weitere Bebauung im Kuhweg muss verzichtet werden.

Boden:

Regierungspräsidium Darmstadt- Nachsorgender Bodenschutz (10.08.2023)

  • Keine Altlasten oder Ablagerungen bekannt.

Regierungspräsidium Darmstadt- Bergaufsicht (10.08.2023)

  • Keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen.

Wasser:

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (08.08.2023)

  • Dem Straßengelände der Landesstraße 3136 dürfen keinerlei Wässer (Niederschlagswässer und sonstige Abwässer, auch geklärt) aus dem Plangebiet zugeleitet werden.

Sonstige Hinweise:

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (08.08.2023)

  • Bauverbotszone entlang der L 3136 ist zu beachten und einzuhalten.
  • Zufahrtsverbot an der L 3136 ist festzulegen.
  • Blendwirkungen (z.B. durch Solaranlagen) sind nicht auszuschließen.

Wölfersheim, den 22.03.2024

Der Gemeindevorstand
gez.
Eike See, Bürgermeister