Die Gemeinde Wölfersheim beabsichtigt im Ortsteil Wohnbach die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kuhweg (Ecke L 3136)“. Durch die Satzung soll im Bereich des „Kuhwegs“ (Ecke L 3163) eine städtebaulich geordnete Entwicklung der bislang, als Freizeitgarten genutzten Fläche ermöglicht werden. Auf dem rund 0,4 ha großen Areal am südwestlichen Ortsrand von Wohnbach bestehen konkrete Absichten zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Um die Erschließung des Grundstücks sicherzustellen, wird die Straße „Kuhweg“ in diesem Bereich mit in die Planung einbezogen.
Das Plangebiet liegt nördlich der Landstraße 3136 (L 3136). Südlich dieser Straße befindet sich die Turn- und Sporthalle Wohnbach. Nördlich des Plangebietes verläuft der „Kuhweg“, von dem das geplante Baugrundstück erschlossen wird. Östlich des „Kuhwegs“ liegt die Kindertagesstätte (Kita) „Pusteblume“ sowie das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha und enthält folgende Flurstücke: Nr. 882 tlw., 878 und 874/7 tlw., die in der Flur 1 der Gemarkung Wohnbach liegen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung ist in der nachstehenden Plankarte dargestellt.
Die Ausgleichsfläche für das Vorhaben liegt ca. 325 m nördlich des Satzungsgebiets an der Landstraße Richtung Obbornhofen. Die Ausgleichsfläche ist östlich von Straßenbäumen und der „Obbornhofener Straße“ begrenzt. Südlich schließt ein landwirtschaftlicher Weg an. Im Westen und im Norden befinden sich ackerbaulich genutzte Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche zur Einbeziehungssatzung umfasst eine Größe von rund 0,2 ha und enthält folgendes Flurstück: Nr. 49 tlw., das in der Flur 12 der Gemarkung Wohnbach liegt.
Gesamtfläche: Insgesamt umfasst die Einbeziehungssatzung „Am Kuhweg (Ecke L 3136)“ eine Gesamtfläche von ca. 0,6 ha (Hauptgeltungsbereich und Ausgleich).
Die Abgrenzung der Ausgleichsfläche ist der nachstehenden Plankarte zu entnehmen.
hier: Bekanntmachung der erneuten Offenlage gem. 3 (2) BauGB i.V.m § 4a (3) BauGB
In seiner Sitzung am 20.02.2024 hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim die Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden abgewogen und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Aufgrund der o. g. Beschlussfassung werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB der Entwurf der Einbeziehungssatzung einschließlich der Begründung und des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und die nach Einschätzung der Gemeinde Wölfersheim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt.
Die Entwürfe der Planunterlagen liegen
Dienstag den 02.04.2024 bis einschließlich Montag den 06.05.2024
im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
| Die Dienststunden sind: | |
| Montag | 08:00-12:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00-12:30 Uhr |
|
| 14:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00-12:30 Uhr |
| Donnerstag | 14:00-18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:30 Uhr |
| Nach vorheriger Terminvereinbarung: | |
| Montag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Geänderte Öffnungszeiten über Ostern:
Grünendonnerstag ist nachmittags das Bürgerbüro geschlossen.
Ostermontag ist das Bürgerbüro ganztägig geschlossen.
Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06036-9737-71 oder über E-Mail an christopher.ahlemeyer@woelfersheim.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter folgender Adresse: https://www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/aktuelles/bauleitplanungen-bebauungsplaene/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) „Kuhweg (Ecke L 3136) gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wölfersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Folgenden umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Regiokonzept 2024)
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag stellt die Belange der Landschaftspflege sowie des Naturschutzes im Plangebiet dar und behandelt die Eingriffsregelung (Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, Eingriffsbeurteilung).
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Natur und Landschaft:
Kreisausschuss des Wetteraukreises - Naturschutz und Landschaftspflege (03.08.20223)
Kreisausschuss des Wetteraukreises - Bauordnung (03.08.20223)
Regierungspräsidium Darmstadt- Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz, EMF) (10.08.2023)
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (08.08.2023)
Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände (10.08.2023)
Bündnis 90 Die Grünen (08.08.2023)
Bürger/in 1 (09.08.2023)
Bürger/in 2 (10.08.2023)
Boden:
Regierungspräsidium Darmstadt- Nachsorgender Bodenschutz (10.08.2023)
Regierungspräsidium Darmstadt- Bergaufsicht (10.08.2023)
Wasser:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (08.08.2023)
Sonstige Hinweise:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (08.08.2023)
Wölfersheim, den 22.03.2024