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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Solarpark Wohnbach“ in der Gemeinde Wölfersheim

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim in seiner öffentlichen Sitzung am 07. November 2024 den Vorentwurf des „Solarparks Wohnbach“ angenommen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen hat. Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Ziel verfolgt:

Die Gemeinde Wölfersheim plant nördlich der Ortslage und südlich der A 45, die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV), um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen.

Die eingezäunte Anlage wird mit Solarmodulen auf Stützelementen ausgestattet, die nur wenig Fläche beanspruchen. Die Modultische sollen dabei ausschließlich innerhalb des 500 m Förderkorridors des EEG 2023 errichtet werden. Zudem ist ein Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung der erzeugten Solarenergie für die Einspeisung in das 20-kV-Netz vorgesehen.

Nach dem Rückbau der Anlage kann die landwirtschaftliche Nutzung uneingeschränkt wieder aufgenommen werden.

Die Erschließung der Fläche erfolgt über die bestehenden Wirtschafts- und Feldwege. Eine separate Erschließung ist nicht vorgesehen. Der Geltungsbereich wird über die nahegelegene L 3354 und bestehende asphaltierten Feldweg zugänglich gemacht. Über diese Wege soll auch der Baustellen- und Betriebsverkehr abgewickelt werden.

Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Es liegt zwischen zwei Waldflächen, nördlich grenzt der dem Damm der A 45 an. Im Süden befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf erfolgt in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 bei der Gemeinde Wölfersheim, Bauamt, 61200 Wölfersheim, Hauptstraße 60.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Der Planentwurf sowie die weiteren Unterlagen können im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Die Dienststunden sind:

Montag:

08:00-12:30 Uhr

Dienstag:

08:00-12:30 Uhr

14:00-16:00 Uhr

Mittwoch:

08:00-12:30 Uhr

Donnerstag:

14:00-18:00 Uhr

Freitag:

08:00-12:30 Uhr

Ergänzend hierzu können die Unterlagen (Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung) unter folgender Internetadresse:

https://www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/aktuelles/bauleitplanungen-

bebauungsplaene/ in der Rubrik „Bebauungsplan „Solarpark Wohnbach““ eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift beim Bauamt der Gemeinde Wölfersheim vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Wölfersheim, den 18.03.2025

Eike See
Bürgermeister