der Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis) für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 13.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 erforderlich ist, beträgt 4.000.000,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2024 6.000.000,00 EUR. Die Kredite sind für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bestimmt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 zur Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 310 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 310 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 114 g Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Gemeindevertretung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
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| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 10.000,00 EUR. |
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| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 10.000,00 EUR. |
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| c) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 10.000,00 EUR. |
Wölfersheim, den 14.12.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 13.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthält genehmigungspflichtigen Teile. Hierzu ergeht mit Datum vom 19.03.2024 folgende Entscheidung des Landrates des Wetteraukreises in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht:
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 13.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist hinsichtlich der in § 2 getroffenen Festsetzung genehmigungspflichtig.
Hiermit genehmige ich gem. § 97 a HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
6.000.000 €
(in Worten: sechs Millionen Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom
02.04.2024 bis 10.04.2024 einschließlich
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, Rathaus, 2. OG, Zimmer 214, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (montags - freitags von 8.00 - 12.30 Uhr, montags und dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Wölfersheim, 25. März 2024