Der am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gewählte Bewerber
| • | Herr Eike See, 61200 Wölfersheim |
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| (lfd. Nr.1 des Wahlvorschlags 3 - SPD) |
hat sein Mandat gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) niedergelegt.
Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden von Herrn Eike See aus der Gemeindevertretung fest.
Damit rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung nach:
| • | Frau Felicitas Ziegler, 61200 Wölfersheim |
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| (lfd. Nr.19 des Wahlvorschlags 3 - SPD) |
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Markus Herrmann, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wölfersheim, 13.04.2026