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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim

Abb. 1 Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich (Teilgeltungsbereich A).

Abb. 2 Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich (Teilgeltungsbereich B).

Bebauungsplan Nr. 10 „Am großen Teich“, 4. Teiländerung und Erweiterung, Gemarkung Wölfersheim

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat gem. § 2 (1) BauGB in ihrer Sitzung am 07.05.2024 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.10 „Am großen Teich“, 4. Teiländerung und Erweiterung, Gemarkung Wölfersheim gefasst.

Der in der Gemeindevertretung gefasste Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

hier: Ziel und Zweck der Planung

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim wurde im August 2019 das Entwicklungskonzept für den Wölfersheimer See beschlossen. Inhalte des Entwicklungskonzeptes sind unter anderem der Ausbau bzw. die Etablierung diverser Freizeitnutzungen, etwa der Bau eines Gastronomiegebäudes sowie die Errichtung einer Adventure-Golfanlage einschließlich der dazu benötigten Erschließungseinrichtungen.

Die Umsetzung der genannten Vorhaben im Bereich des Nordufers des Wölfersheimer Sees sowie die Schaffung der dazu benötigten Erschließungsmaßnahmen bedürfen eines entsprechenden Baurechts. Zu dessen Erreichung ist die 4. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 10 „Am großen Teich“ vorgesehen.

Für den Gesamtbereich des nördlichen und östlichen Ufers des Wölfersheimer Sees wurde bereits im Jahr 1978 der Bebauungsplan Nr. 10 „Am großen Teich“ als Satzung beschlossen. Die Bereiche, in welchen die oben genannten Projekte des Entwicklungskonzepts realisiert werden sollen, sind im rechtskräftigen Bebauungsplan überwiegend als öffentliche Grünfläche (Liegewiese) und als Campingplatz festgesetzt. Erste Vorgespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden zeigten auf, dass die geplanten Anlagen und Nutzungen auf Basis des bestehenden Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig sind.

Der Teilgeltungsbereich A der Bebauungsplanteiländerung und -erweiterung umfasst ca. 6,18 ha. Innerhalb dieses Geltungsbereiches beabsichtigt die Gemeinde Wölfersheim Bau-, Grün- und Verkehrsflächen mit entsprechenden Zweckbestimmungen auszuweisen. Im Teilgeltungsbereich B, der eine Fläche von ca. 8,18 ha umfasst, ist die Entwicklung von Maßnahmenflächen für den Artenschutz und den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgesehen. Insgesamt umfassen die Geltungsbereiche eine Größe von ca. 14,36 ha.

hier: Lage und Abgrenzung

Das Plangebiet (Teilgeltungsbereich A) liegt am östlichen Rand der Gemarkung Wölfersheim. Östlich beginnt das Gemeindegebiet von Echzell. Im Westen grenzt das Plangebiet an die Siedlungsfläche von Wölfersheim-Geisenheim sowie die Kläranlage Wölfersheim an. Nördlich und östlich liegen derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden schließt die Wasserfläche des Wölfersheimer See an.

Der räumliche Geltungsbereich des Teilgeltungsbereichs A beinhaltet in der Gemarkung Wölfersheim, Flur 2, die Flurstücke Nr. 332/17 (teilweise) und 347 (teilweise).

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Teilgeltungsbereichs A ist in der nachstehenden Plankarte dargestellt.

Das zweite Plangebiet (Teilgeltungsbereich B) befindet sich am Ostufer des Wölfersheimer Sees.

Der räumliche Geltungsbereich des Teilgeltungsbereichs B beinhaltet in der Gemarkung Wölfersheim, Flur 2, die Flurstücke Nr. 332/17 (teilweise) und 347 (teilweise).

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Teilgeltungsbereichs B ist in der nachstehenden Plankarte dargestellt.

hier: Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat am 07.05.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr.10 „Am großen Teich“, 4. Teiländerung und Erweiterung, Gemarkung Wölfersheim gebilligt und die Offenlage bestimmt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren im Auslegungszeitraum von Dienstag, den 21.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024 auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter der folgenden Adresse:

https://www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/aktuelles/

bauleitplanungen-bebauungsplaene/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z.

Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich

von Dienstag, den 21.05.2024

bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024

im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag

08:00-12:30 Uhr

Dienstag

08:00-12:30 Uhr

14:00-16:00 Uhr

Mittwoch

08:00-12:30 Uhr

Donnerstag

14:00-18:00 Uhr

Freitag

08:00-12:30 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

Montag

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06036-9737-71 oder über E-Mail an bauleitplanung@woelfersheim.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr.10 „Am großen Teich“, 4. Teiländerung und Erweiterung gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wölfersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Wölfersheim, den 07.05.2024

Der Gemeindevorstand
gez.
Eike See, Bürgermeister