Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in der Gemeinde Wölfersheim am 30.04.2026 folgende Satzung über die
beschlossen:
„§ 7 Übergangsbestimmung
| a) | Abweichend von § 4 Absatz 2 wird die Zahl der Beigeordneten für die Wahlzeit vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2031 auf acht festgelegt. |
| b) | Abweichend von § 3 Absatz 2 wird die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Wahlzeit vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2031 auf sechs festgelegt.“ |
Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung in Kraft!
Wölfersheim, den 04. Mai 2026