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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung der Hauptsatzung

Satzung

über eine 6. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis)

vom 27. August 2001

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in der Gemeinde Wölfersheim am 30.04.2026 folgende Satzung über die

6. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wölfersheim

(Wetteraukreis)

vom 27. August 2001

beschlossen:

Artikel I:

§ 7 erhält folgende Neufassung:

„§ 7 Übergangsbestimmung

a)

Abweichend von § 4 Absatz 2 wird die Zahl der Beigeordneten für die Wahlzeit vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2031 auf acht festgelegt.

b)

Abweichend von § 3 Absatz 2 wird die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Wahlzeit vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2031 auf sechs festgelegt.“

Artikel II: In-Kraft-Treten

Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung in Kraft!

Wölfersheim, den 04. Mai 2026

Der Gemeindevorstand
Eike See
Bürgermeister