Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Wölfersheim
Az.: 001-02/he
Der am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gewählte Bewerber
Herr Rudger Rauch, Am Greiling 6, 61200 Wölfersheim
(Bewerber des Wahlvorschlags 2 - SPD)
hat sein Mandat gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: § 68a neu gefasst durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), niedergelegt.
Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden von Herrn Rudger Rauch aus der Gemeindevertretung fest.
Damit rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung nach:
Frau Doreen Meuer, Hefragstraße 4, 61200 Wölfersheim
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 Abs. 1 KWG binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der
Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, Rathaus, Zimmer 214, einzureichen.
Wölfersheim, 03.01.2024