Plant ihr Verein eine öffentliche Veranstaltung? Z. B. eine Jubiläumsfeier, ein Konzert, eine Ausstellung, einen Weihnachtsmarkt oder ein Sportfest. Oder ist ihr Verein Ausrichter von Faschings- und Kirmesveranstaltungen, Advents- und Weihnachtsmärkten oder Straßenfesten?Werden dabei Speisen und/oder Getränke verkauft, ist folgendes zu tun:
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes bei besonderem Anlass
(Verkauf von Speisen und/oder Getränken zum Verzehr vor Ort bei Veranstaltungen, Vereins- oder Straßenfesten usw.) ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung der Gemeinde Wölfersheim anzuzeigen.
Weiterhin ist das Merkblatt über Lebensmittelhygiene zu beachten, das die Anforderungen an Ausstattung, Umgang mit Lebensmitteln, Geschirr, Reinigung, Schutzkleidung, u.a. erläutert. Verantwortliche sollten im Besitz einer gültigen Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz sein.
Folgende Angaben sind für die Anzeige erforderlich:
Zur Erleichterung gibt es einen Vordruck zur Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes. Mehrere Veranstaltungen können in einer Anzeige gebündelt werden. Die Gebühr beträgt 11,00 € pro Anzeige.
Die Vordrucke sowie das Merkblatt zur Lebensmittelhygiene sind erhältlich im Rathaus, Zimmer 109 bei Frau Schmitt, per E-Mail unter martina.schmitt@woelfersheim.de oder über unsere Homepage www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/service-verwaltung/formulare/
Die Kosten der Anzeige sind bei Abgabe in bar zu entrichten oder per Rechnung zu überweisen.