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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Nr. GVE/051/2025 am Dienstag, den 09.12.2025 um 20:00 Uhr im Großen Saal der Turn- und Sporthalle Wohnbach

am Dienstag, den 09.12.2025 um 20:00 Uhr

im Großen Saal der Turn- und Sporthalle Wohnbach

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Weber, eröffnet die Sitzung um 20:10 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.

Danach stellt GVV Weber fest, dass die Einladungen mit Tagesordnung form- und fristgerecht zugegangen sind und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Bürgermeister See beantragt unter Top 6.2 einen weiteren TOP „Grundstücksangelegenheiten“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 22

GVV Weber beantragt den TOP 6 Grundstücksangelegenheiten in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 22

TOP 1

Mitteilungen

GVV Weber stellt den Sitzungsplan für das Jahr 2026 vor und gibt einen kurzen Einblick auf das kommende Jahr.

TOP 1.1

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

ALLGEMEINES

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Wesentliche Sachverhalte des Jahresabschlusses 2024

Ordentliches Ergebnis in Höhe von -576.658,37 EURO

Außerordentliches Ergebnis in Höhe von 284.208,33 EURO

Im Haushaltsplan 2024 war ein Ergebnis von 12.195,69 EURO angesetzt.

Erträge

Die Position aus privatrechtlichen Leistungsentgelten ist um 305.099 EURO höher ausgefallen, was zu einem Großteil aus den Umsatzerlösen der Mieten resultiert.

Die Kostenerstattungen vom Land und Gemeinden sowie die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer in Höhe von insgesamt 835.926 EURO haben zum wesentlichen zur Entstehung beigetragen.

Im Bereich der ordentlichen Erträge ist anzumerken, dass insgesamt ein leichter Überschuss in Höhe von 254.656 EURO erzielt werden konnte. Dieses positive Ergebnis trägt zusätzlich zur Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation bei.

Aufwendungen

Die Personalaufwendungen lagen über Planwert in Höhe von 314.801 EURO.

Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen wurde der Planansatz von 71.095 EURO überschritten.

Zusätzlich stehen dem Haushalt jedoch massive Aufwendungen gegenüber, die einen erheblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben. Trotz der erzielten Mehreinnahmen belasten die Mehrausgaben in Höhe von 1.242.995 EURO bei den Steueraufwendungen für die Kreis- und Schulumlage den Haushalt spürbar und relativieren das erzielte Plus auf der Ertragsseite.

Insgesamt wurde ein Fehlbetrag bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.492.753 EURO realisiert.

Außerordentliches Ergebnis

Das um 278.610 EURO über dem Planansatz liegenden außerordentlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Einnahmen von Grundstückverkäufen in 2024.

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 wird einen Fehlbetrag in Höhe von 292.450 EURO ausweisen.

Ausblick

Das positive Jahresergebnis konnte nicht durch Mehreinnahmen auf der Ertragsseite und Grundstücksverkäufe gesichert werden. Dadurch bleibt die finanzielle Gesamtsituation weiterhin angespannt und erfordert eine sorgfältige Steuerung der Mittel.

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Aus der GVO-Sitzung vom 08.12.2025 wird in der nächsten Gemeindevertreter Sitzung berichtet.

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Das Notstromaggregat für das Rathaus wurde aufgebaut und eingehaust. Das Gerät wird in den nächsten Tagen angeschlossen und getestet.

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Am 18.11.2025 fand die Kommunalbeiratssitzung der OVVG in der Wetterauhalle statt.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem:

  • Netzengpässe und ihre Auswirkungen auf die Kommunen
  • Energieprojekte vor Ort
  • Möglichkeiten, Entwicklungspotenziale langfristig zu sichern
  • Neues Kommunalmanagement und zukünftige Kooperationen

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Beantragung des LEADER-Förderprogramms für die Erweiterung und Erneuerung des Spielplatzes Landbotenweg/Taunusblick in Wölfersheim-Södel

Der Gemeindevorstand hat dazu folgendes beschlossen:

  • Die Erweiterung und Erneuerung des Spielplatzes Landbotenweg/Taunusblick wird umgesetzt.
  • Die Gemeinde Wölfersheim bewirbt sich für dieses Vorhaben um Aufnahme in das Förderprogramm LEADER im Jahre 2026 und nimmt an der Vorstellung des Leader-Beirates im Januar 2026 teil. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte für die Beantragung in die Wege zu leiten.
  • Die Kosten für die Erneuerung des Spielplatzes bis zu einer Höhe von 100.000 € werden durch die Haushaltsmittel „Kinderspielplätze Neugestaltung“ (I064701-08) sowie vorhandene Haushaltsreste auf dem Jahr 2024 gedeckt.
  • Nach positivem Signal durch den Leader-Beirat ist ein Förderantrag zu stellen.
  • Der Gemeindevorstand wird über die abschließende Förderhöhe nach Beendigung des Projektes informiert.

Personalangelegenheiten

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Der Gemeindevorstand hat die befristete Einstellung einer Mitarbeiterin für den Bereich Finanzen und Bürgerbüro beschlossen.

AUFTRÄGE: 69.000,00 €

Neubau Feuerwehrhaus Melbach-Södel

Der Auftrag für die Vertragsergänzung bzw. -erweiterung von Ingenieurleistungen im Bereich Freianlagen, Ingenieurbauwerke in Freianlagen, Entwässerungsplanungen, Überflutungsnachweis, Freifläche Feuerwehrturm und Verkehrsflächen in Freianlagen, als Pauschalsumme nach Arbeitsaufwand in Anlehnung auf die berechneten Ausführungskosten im „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Melbach - Södel“ wird an das „Ingenieurbüro JHI-Ingenieure GmbH, Biedrichstraße 45b, 61200 Wölfersheim“ für eine pauschalierte Gesamtsumme von 69.000,00 € brutto erteilt.

TOP 1.2

Mitteilungen der Ausschüsse

Aus den Ausschüssen gibt es keine Mitteilungen bekannt zu geben.

TOP 2

Anträge der Fraktionen

TOP 2.1

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2025;

Hier: Ankauf eines Grundstücks zur langfristigen Sicherung der durch Biberaktivitäten entstandenen Wasserfläche am Biedrichgraben südöstlich des Sees WIEDERVORLAGE

Vorlage: AN 0915/2025

Gve Dieffenbach berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt, dort wurde über den Antrag beraten und diskutiert, außerdem stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:

Die Gemeindevertretung hält an dem Ziel fest, die in Rede stehende Fläche anzukaufen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Ankaufvorhaben weiter zu verfolgen.

Sollte sich im Zeitverlauf die Chance auf einen angemessenen Ankaufspreis ergeben, wird zur Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung eine entsprechende Vorlage erstellt.

Nach weiteren Beratungen im Ausschuss, wird mehrheitlich auf Ablehnung des Antrages plädiert.

Es folgen Wortmeldungen aus dem Parlament.

Gvein Hartmannshenn von der SPD-Fraktion gab eine Stellungnahme bzgl. der Ablehung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seitens der SPD-Fraktion ab.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Im Anschluss daran lässt GVV Weber wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung setzt sich dafür ein, die durch Biberaktivitäten entstandene Wasserfläche am Biedrichgraben südöstlich des Sees langfristig zu sichern.

Zu diesem Zweck wird der Gemeindevorstand beauftragt, in Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche Flur 2, Flurstück 345, zu treten. Ziel ist der Ankauf eines Teils oder, falls notwendig, der Ankauf der gesamten ca. 2,1 ha großen Fläche.

Nötige Finanzmittel stehen unter "I157603-01 Grundstücke Ankauf" im Haushalt bereit.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, sich in seinem Vorgehen mit der Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises abzustimmen, die sich darum bemüht, die korrespondierende Wasserfläche auf angrenzendem Echzeller Gebiet zu sichern.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 3 Nein 19

TOP 2.2

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2025;

Hier: Erweiterung Gewerbepark

Vorlage: AN 1036/2025

Gve Appel von der SPD-Fraktion erläutert den Antrag.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Gvein Hofmann von der CDU-Fraktion beantragt die Verweisung des Antrages in den Ausschuß für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt, da noch zu viele offene Fragen sind.

GVV Weber lässt wie folgt abstimmen:

Über den Verweis in den Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt:

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 9

Nein 13

Über den Ursprungsantrag der SPD-Fraktion:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Erweiterung des Gewerbegebietes Wölfersheim um ca. 7 ha einzuleiten.

Dazu gehören insbesondere:

die Abstimmung mit dem Regionalverband zur frühzeitigen Änderung bzw. Anpassung des regionalen Flächennutzungsplans,

die Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen,

die Vorbereitungen zur Erschließung sowie

die Erarbeitung eines Grobkonzepts zur Entwicklung und Vermarktung der Fläche.

2.

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der Gemeindevertretung regelmäßig über den Planungs- und Verfahrensstand zu berichten.

3.

Ziel ist die zeitnahe Bereitstellung neuer Gewerbeflächen, um Erweiterungswünsche örtlicher Unternehmen zu ermöglichen und interessierten externen Unternehmen eine Ansiedlungsperspektive zu bieten.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

Ja 13

Nein 4

Enthaltungen 5

TOP 2.3

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2025;

Hier: Statusbericht zu den Kindertagesstätten der Gemeinde

Vorlage: AN 1037/2025

Gve Rückl von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erläutert den Antrag.

Bürgermeister See schlägt vor den Antrag in den Ausschuss für Sport- und Kultur, Jugend und Soziales zu verweisen.

GVV Weber lässt wie folgt über den Verweis in den Ausschuss abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 22

TOP 3

Beteiligung Neuaufstellung RegFNP - Gemeinde Wölfersheim;

hier: Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum

Frankfurt/Rhein-Main WIEDERVORLAGE

Vorlage: TV 1029/2025

Gve Bodem berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss, dort konnten Fragen eingereicht werden, diese wurden verlesen und beantwortet. Die Stellungnahme hierzu von der Verwaltung sollte versandt werden. Wegen der kurzen Beratungszeit wurde der Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in die Gemeindevertreter-Sitzung verwiesen.

Gve Rückl erläutert den Antrag und nimmt Stellung.

Gve Appel von der SPD-Fraktion legt eine Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung vor und erläutert diese.

Es folgen Wortmeldungen aus dem Parlament.

GVV Weber unterbricht die Sitzung um 20:55 Uhr für eine Lesepause der ergänzenden Stellungnahme der SPD-Fraktion.

Die Fortsetzung der Sitzung erfolgt um 21:07 Uhr.

Es folgen weitere Wortmeldungen aus dem Parlament.

Im Anschluss daran lässt GVV Weber zuerst über den ursprünglichen Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

  • Die Gemeinde Wölfersheim nimmt an der Offenlage und frühzeitigen Beteiligung zum Entwurf/Vorentwurf 2025 des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main teil.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum der Beteiligung vom 29. September 2025 bis zum 15. Dezember 2025 die Unterlagen zu prüfen, die fachlich erforderlichen Stellungnahmen vorzubereiten und diese über das Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Darmstadt einzureichen. Die endgültige Stellungnahme soll in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden
  • Die Stellungnahmen sollen insbesondere die Belange der Gemeinde Wölfersheim in Bezug auf Siedlungsflächen, Gewerbeflächen, Freiraumschutz, Verkehrserschließung und Flächen für erneuerbare Energien berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 20 Enthaltung 2

Danach lässt GVV Weber über die einzelnen Punkte der ergänzenden Stellungnahme der SPD-Fraktion abstimmen:

Punkt 1.1

OT Wölfersheim - Mischbaufläche am Wölfersheimer See - Die Fläche ist zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 21 Enthaltung 1

Punkt 1.2

OT Berstadt - Beundestraße/Brückenstraße - Der rechte Teil der Fläche soll in den Planunterlagen korrigiert werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 21 Enthaltung 1

Punkt 1.3

OT Wohnbach - Grenze zu OT Berstadt - Hier ist eine Fläche von 1 Hektar den eventuell anstehenden Neubau einer Feuerwehr aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 21 Enthaltung 1

Punkt 1.4

Die REWE-Fläche in Berstadt ist nicht auf die im Textteil freigegebenen Flächenkontingente anzurechnen, da es sich um einer Logistikfläche handelt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 17 Enthaltung 5

Punkt 2

Die derzeit im Textteil festgeschriebenen Flächenerweiterungen sind nicht angemessen groß. Wir möchten die in den Karten aufgezeigten Flächen auch im Textteil festschreiben lassen.

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Wohnbauflächen: Die leicht erhöhte Fläche von 6,9 Hektar, auf mehrere Ortsteile, ermöglicht eine bedarfsgerechte, schrittweise Entwicklung der Wohngebiete, ohne die dörfliche Siedlungsstruktur und vorhandene Infrastrukturkapazitäten zu überlasten. Die Maßnahme trägt der deutlich steigenden Nachfrage nach Wohnraum in der Region Rechnung.

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Mischbauflächen: Die Erweiterung auf 13.1 Hektar sichert flexible Nutzungsmöglichkeiten und ermöglicht einen Lückenschluss zwischen bestehenden Wohn- und Gewerbegebieten.

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Gemeindebedarfsläche „F“: Mit 1 Hektar wird die ortsnahe Versorgung für öffentliche Aufgaben, wie z.B. Feuerwehr oder andere kommunale Einrichtungen, dauerhaft gewährleistet.

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Gewerbeflächen: Die Erhöhung auf 10 Hektar schafft die Grundlage für eine langfristig angelegte, wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung, fördert neue Arbeitsplätze und schließt bestehende Lücken in der Gewerbeentwicklung. Durch die verkehrsgünstige Lage an der A45 und die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes wird Wölfersheim als Gewerbestandort weiter gestärkt. Gleichzeitig trägt die Erweiterung dazu bei, der steigenden Nachfrage nach Gewerbeflächen und Wohnraum im Umland des Rhein-Main-Ballungsraums gerecht zu werden, ohne die vorhandene Siedlungsstruktur zu beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

Ja 17 Nein 3 Enthaltung 2

Punkt 3

Im Rahmen der Reg-FNP Neuaufstellung soll darauf hingewirkt werden, dass die Gemeinde Wölfersheim vom Kleinzentrum auf Unterzentrum umgestuft werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 18 Enthaltungen 4

TOP 4

Satzungen WIEDERVORLAGEN

TOP 4.1

Gemeindebücherei Wölfersheim,

Hier: Neufassung der Satzung sowie der Gebührenordnung

Vorlage: BV 1006/2025

Gve Bodem berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Dort wurde ausgiebig beraten und der Ausschuss gibt die Empfehlung zur einstimmigen Zustimmung in der Gemeindevertretung.

Keine Wortmeldungen aus dem Parlament hierzu.

GVV Weber lässt wie folgt darüber abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Satzung der Gemeindebücherei Wölfersheim sowie die entsprechende Gebührenordnung dazu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 22

TOP 4.2

Änderung Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Grillplätze und Festplätze;

Hier: Änderung bezüglich der Übergangsfrist des § 2b UStG

Vorlage: BV 0943/2025

Gve Bodem Berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss, dieser kam nach ausführlicher Beratung zu dem Ergebnis, die Empfehlung zur einstimmigen Zustimmung in der Gemeindevertretung auszusprechen.

Bürgermeister See gab das Wort an Hauptamtsleiter Markus Herrmann von der Verwaltung, da es im Nachgang Fragen über die Vermietung der Markthütten an Privathaushalte und Gewerbetreibende gab.

Markus Herrmann erläutert und schlägt vor den Passus bzgl. den Hütten wie folgt zu ändern:

Keine Vermietung an Privathaushalte und Gewerbetreibende zahlen einmalig des dreifachen Gebührensatz pro Tag sowie zzgl. die Nutzung pro Tag inkl. Auf- und Abbautag.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Gve Wöhrle von der FWG-Fraktion beantragt die Änderung wie folgt:

Keine Vermietung an Privathaushalte und Gewerbetreibende zahlen einmalig den fünffachen Gebührensatz pro Tag sowie zzgl. die Nutzung pro Tag inkl. Auf- und Abbautag.

Hierzu folgen erneut Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Im Anschluss daran lässt GVV Weber wie folgt über den Beschlussvorschlag sowie über den Antrag der FWG-Fraktion bzgl. der Änderung wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Gebührensatzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Sporthallen, Sportplätze, Grillplätze und Festplätze.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Benutzerordnung für die Nutzung der Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, Sporthallen, Sportplätze, Grillplätze und Festplätze
  3. Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Benutzerordnung für die Nutzung der Kegelbahnen.

Ergänzung/Änderung bei Holzhütten und Holzhütten Gastro:

- Keine Vermietung an Privatpersonen, Gewerbetreibende zahlen einmalig den fünffachen Gebührensatz pro Tag sowie zzgl. die Nutzung pro Tag (inkl. Aufbau- und Abbautag).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 22

TOP 5

Bauleitplanungen WIEDERVORLAGE

TOP 5.1

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim

Bebauungsplan "In den Haingärten" Ortsteil Melbach

- Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Vorlage: BV 0989/2025

Gve Dieffenbach berichtet aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt, dort wurde der Beschlussvorschlag von Bauamtsleiter Christopher Ahlemeyer in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro erläutert und ausführlich darüber beraten.

Der Ausschuss spricht sich einheitlich für die Empfehlung zur einstimmigen Zustimmung der Gemeindevertretung aus.

Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.

GVV Weber lässt wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim fasst folgenden Beschluss:

1. Abwägung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat die im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes „In den Haingärten“ vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und sonstigen Stellen geprüft und beschließt darüber gemäß der beigefügten Abwägung unter I.

2. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „In den Haingärten“, bestehend aus einer Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 und dem Text der planungsrechtlichen Festsetzungen und den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

3. Bekanntmachung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim wird beauftragt, den Bebauungsplan „In den Haingärten“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Plan dadurch in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 22

TOP 5.2

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim;

Bebauungsplan „Kornquartier“ OT Södel;

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB / Offenlegungsbeschluss

Vorlage: BV 0997/2025

Gve Dieffenbach berichtet aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt, dort wurde der Beschlussvorschlag von Bauamtsleiter Christopher Ahlemeyer in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro erläutert und ausführlich darüber beraten.

Der Ausschuss spricht sich einheitlich für die Empfehlung zur einstimmigen Zustimmung der Gemeindevertretung aus.

Es folgen Wortmeldungen aus dem Parlament.

GVV Weber lässt wie folgt darüber abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim fasst folgenden Beschluss:

  • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten Bebauungsplans im Ortsteil Södel:

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

„Kornquartier“

Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von rd. 0,4 ha, umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Södel, Flur 1:

Flurstücke: 541, 546, 547/2, 551, 552, 553/1, 553/2 und 554/1.

Allgemeines Planungsziel ist die Reaktivierung des ehemaligen Gewerbestandortes in der Melbacher Straße 20 im Ortsteil Södel durch Neubebauung zu Wohnzwecken.

Der Bebauungsplan dient damit Maßnahmen der Innenentwicklung und wird nach den Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Die Lage des Plangebietes und der räumliche Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

  • Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim billigt den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan und beschließt auf dieser Grundlage die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 21 Enthaltungen 1

GVV Weber bedankt sich bei Herrn Weis von der Presse sowie bei den Zuschauern und beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:43 Uhr.

GVV Weber stellt um 22:18 Uhr die Öffentlichkeit der Sitzung wieder da und berichtet aus dem nicht öffentlichen Teil, dass es 2 Mitteilungen gab und ein Grundstück veräußert wurde.

Er bedankt sich herzlich bei allen Gremienmitglieder/innen, dem Gemeindevorstand sowie den Mitarbeiter/innen der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Die Sitzung endete um 22:27 Uhr

Gerhard Weber

Yvonne Willa

Vorsitzender

Schriftführerin