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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken von Gemeindevertretern in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim

Die am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gewählten Bewerber

a)

des Wahlvorschlages Nr. 1 - CDU

 

Herr Manfred Stoll, Brückenstraße 6, 61200 Wölfersheim und

b)

des Wahlvorschlages Nr. 3 - SPD

 

Frau Carmen Körschner, Hanauer Str. 2,

61200 Wölfersheim und

 

Herr Michael Schmidt, Landboten Weg 7,

61200 Wölfersheim und

 

Herr Karl Ernst Pulkert, Caspar-Bender-Weg 16,

61200 Wölfersheim und

c)

des Wahlvorschlages Nr. 6 - FWG

 

Herr Burkhard Käs, Oberpforte 7 a, 61200 Wölfersheim,

haben im Zusammenhang mit ihrer Wahl zu ehrenamtlichen Beigeordneten durch schriftliche Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellsten Fassung auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden von Frau Körschner, sowie der Herren Stoll, Schmidt, Pulkert und Käs aus der Gemeindevertretung fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rücken damit die nächsten noch nicht berufenen Bewerber (mit den meisten Stimmen) des jeweiligen Wahlvorschlages in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim nach:

a)

für den Wahlvorschlag Nr. 1 - CDU rückt nach

 

Herr Oliver Vollmers, Hauptstraße 76, 61200 Wölfersheim

 

(für Herrn Stoll) und

b)

für den Wahlvorschlag Nr. 3 - SPD rücken nach

 

Frau Kerstin Mularcik, Gartenstr. 48, 61200 Wölfersheim

 

(für Frau Körschner)

 

Frau Simone Eben, Landboten Weg 2, 61200 Wölfersheim

 

(für Herrn Schmidt)

 

Herr Sven Oleschko, Nordendstraße 3, 61200 Wölfersheim

 

(für Herrn Pulkert)

c)

für den Wahlvorschlag Nr. 6 - FWG rückt nach

 

Herr Florian Wöhrle, Füllgesgärten 1 a, 61200 Wölfersheim

 

(für Herrn Käs).

Die erste Nachrückerin Anke Nadalin sowie der zweite Nachrücker Arthur Ottenbreit des Wahlvorschlages Nr. 6 - FWG haben durch schriftliche Erklärung vom 26.03.2026 den Verzicht auf ihr Mandat im Falle eines Nachrückens in die Gemeindevertretung erklärt. Dementsprechend rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Florian Wöhrle, nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 Abs. 1 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, Rathaus, Zimmer 214, einzureichen.

Wölfersheim, 27. Mai 2026

Der bes. Gemeindewahlleiter
Markus Herrmann