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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Södel

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes H (2 Reihen) der Belegungszeit September 1996 bis Juli 1998 auf dem Friedhof Södel istgemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. August 2023 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes H (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2023.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene

im Alter über 5 Jahre

233,89 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Södel

Block H/ Reihe 5+6

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Ida Buchwald

1996

Rudolf Weiß

1996

Heinrich Klaus Funk

1996

Pauline Will

1996

Maria Heimerl

1997

Adolf Schön

1997

Ruth Hildegard Jablotschkin

1997

Emma Jaitner

1997

Herta Herget

1997

Horst Unverzagt

1997

Herta Echtermeyer

1997

Erna Wolf

1997

Günter Drescher

1997

Torsten Bauschmann

1997

Pauline Neisel

1997

Hans Hubert Schaub

1998

Petra Günther

1998

Paula Bender

1998

Inge Beate Rausch

1998

Hedwig Weis

1998

Emmi Wehrheim

1998

Emmi Wagner

1998

Hermann August Kopp

1998

Antonie Hild

1998

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister