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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Wohnbach

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes B (3 Reihen) der Belegungszeit Oktober 1995 bis Juli 1998 auf dem Friedhof Wohnbach istgemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. August 2023 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes B (3 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2023.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene

im Alter über 5 Jahre

233,89 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Wohnbach

Block B / Reihen 3 + 4 +5

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Rudolf Philippi

1995

Walter Kraft

1995

Emilie Eichler, geb. Emmel

1996

Marie Eiser, geb. Schlottner

1996

Walter Mühl

1996

Walter Wolf

1996

Else Schmolke

1996

Dieter Düringer

1997

Maria Zinsheimer

1997

Paula Bindewald

1997

Kurt Jelonek

1997

Robert Schenk

1997

Maria Zachaeus

1997

Lina Wolf

1998

Marie Dürrschmidt

1998

Maria Scheuermann

1998

Kurt Wolf

1998

Heinrich Fertig

1998

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister