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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechnungslegung der Gemeinde Wölfersheim für das Haushaltsjahr 2013

a)

Bekanntmachung des Beschlusses über die Jahresrechnung 2013 sowie die Entlastung des Gemeindevorstandes

Unter Beachtung des § 113 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBl. I S. 142) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 03.04.2025 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht wird:

  1. Der Bericht der Revision des Wetteraukreises über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Wölfersheim wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Jahresabschluss 2013 mit Schlussbericht des Wetteraukreises wird gemäß §114 HGO beschlossen.

  3. Dem Gemeindevorstand wird für die Aufstellung des Jahresabschlusses trotz eingeschränktem Bestätigungsvermerk gemäß §114 HGO Entlastung erteilt.

b)

Offenlegung der Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Haushaltsjahr 2013

Gemäß § 114 Abs. 2 HGO wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 mit den jeweiligen Erläuterungsberichten in der Zeit vom

13.06.2025 bis 12.06.2026,

auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter www.woelfersheim.de veröffentlicht.

Wölfersheim, 10 Juni 2025

Der Gemeindevorstand
Eike See
Bürgermeister