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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Berstadt

Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes L (2 Reihen) der Belegungszeit September 1996 bis Oktober 1997 auf dem Friedhof Berstadt istgemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. August 2023 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes L (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2023.

Nach § 9 Abs. 2 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre  —  233,89 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 - 70.

Grabräumung auf dem Friedhof Berstadt

Block L/ Reihe 1+2

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Karl Spinnler

1996

Richard Hinkel

1996

Erna Lindemeier

1996

Siegfried Winter

1996

Heinrich Vöhl

1996

Reinhard Grüttner

1996

Artur Schneider

1997

Heinrich Seipp

1997

Emma Bodem

1997

Rudolf Hinkel

1997

Hilda Bornmann

1997

Josef Mally

1997

Margarete Zimmermann

1997

Marie Neumann

1997

Hedwig Schmidt

1997

Karl Storck

1997

Auguste Rau

1997

Erich Schöhr

1997

Ottilie Sossenheimer

1997

Rudolf Schmidt

1997

Minna Ida Bertha Straude

1997

Josefine Stöhr

1997

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister