Titel Logo
Der Gemeindespiegel
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Benutzungsordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Wölfersheim

Für die Benutzung der Kegelbahnen in der Turn- und Sporthalle im OT Wohnbach und in der Mehrzweckhalle im OT Berstadt wird folgende Benutzungsordnung erlassen:

1)

Das Betreten der Bahnanlagen ist nur in Turnschuhen gestattet, die erst in der Kegelstube oder den dafür vorgesehenen Räumen angezogen werden.

2)

Die angebrachten Hinweisschilder und Bedienungsanweisungen für die Kegelbahnen sind genau zu beachten. Das Betreten der Anlagen und deren Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

3)

Jeder Benutzer der Bahnen haftet für mutwillig verursachte Schäden.

4)

Die Kugel darf beim Abwurf nur auf dem Abwurfbrett aufgesetzt werden.

5)

Nur kundige Personen dürfen die Kegelautomaten bedienen.

6)

Den Anordnungen der von der Gemeinde beauftragten Aufsichtspersonen ist in jeder Hinsicht Folge zu leisten.

7)

Die Kegelbahnen werden grundsätzlich durch den Gemeindevorstand oder dessen Beauftragten vergeben. Insbesondere werden die Zeiten der regelmäßigen Benutzung durch Kegelclubs und -gemeinschaften vom Gemeindevorstand oder dessen Beauftragten festgesetzt. Das Kegeln außerhalb dieser für die Clubs festgelegten Zeiten ist bei dem jeweiligen Objektbetreuer anzumelden. Die den Kegelclubs und -gemeinschaften zugänglichen Schlüssel für die Bedienung der Kegelautomaten sind nur für das Kegeln während der mit dem Gemeindevorstand oder dem Objektbetreuer vereinbarten Zeiten gegen Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß § 6 der Gebührensatzung vom 01.10.2024 zu verwenden. Diese Schlüssel sind nicht übertragbar.

8)

Das Kegeln ist jeweils nur bis 24:00 Uhr möglich.

9)

Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Kegelbahnen nur unter Aufsicht erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur bei Anwesenheit einer erwachsenen Aufsichtsperson die Anlagen benutzen.

10)

Vor dem Kegeln ist die Gebühr bzw. die Wertmarke in die dafür vorgesehene Öffnung des Kegelbahnautomaten einzugeben. Sofern entsprechende Vorrichtungen an den Kegelbahnautomaten nicht vorhanden sind, darf nur nach vorheriger Entrichtung der Gebühr bei dem Objektbetreuer bzw. Pächter gekegelt werden. Die Benutzungsgebühr ist nach näherer Maßgabe der Gebührensatzung zu entrichten.

11)

Die Pauschalgebühr für Kegelclubs und -gemeinschaften, die regelmäßig kegeln, ist auch bei geringfügigen Defekten an den Kegelautomaten u.a. in voller Höhe zu zahlen. Kann der Kegelbetrieb nicht aufgenommen werden oder muss er wegen eines größeren Defektes an den Anlagen vorzeitig beendet werden, sind keine bzw. nur anteilig Gebühren zu entrichten. Vom Zeitpunkt und der Art des Defektes, ist der jeweilige Objektbetreuer oder der Gemeindevorstand auf geeignete Weise zu unterrichten.

12)

Die Bewirtschaftung der Kegelbahnen obliegt nur dem jeweiligen Pächter (Gastwirt des Hauses), sofern vorhanden.

13)

Die Vergabe der Kegelbahnen kann durch ein elektronisches Buchungssystem geregelt werden. Der Gemeindevorstand kann vorschreiben dieses System ausschließlich für die Buchung der Zeiten zu nutzen. Alle Nutzer erklären sich mit der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten einverstanden.

14)

Der Zugang zu den Kegelbahnen kann durch ein elektronisches Schließsystem realisiert werden. Eine Übergabe und Abnahme durch Objektbetreuer kann durch eine Videoüberwachung ersetzt werden. Alle Nutzer erklären sich mit der Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe an Externe (z.B. Ermittlungsbehörden) einverstanden.

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Benutzungsordnung und Gebührenordnung für Kegelbahnen vom 01.09.1994 außer Kraft.

Gemeinde Wölfersheim, den 09.06.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim
gez.
(Siegel)
…………………………………..
Bürgermeister Eike See