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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Södel

Das Nutzungsrecht des Reihengrabfeldes D (2 Reihen) der Belegungszeit September 1998 bis August 2000 auf dem Friedhof Södel istgemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 149,93 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. Juli 2025 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes D (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2025.

Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene

im Alter über 5 Jahre

268,97 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.

Grabräumung auf dem Friedhof Södel

Block D / Reihen 1 + 2

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Ludwig Hoffmann

1998

Marie Maurer

1998

Emma Maria Povenz

1998

Werner Kraft

1999

Marga Bender

1999

Werner Becker

1999

Heinrich Stein

1999

Katharina Schusterschitz

1999

Anna Pilger

1999

Gerda Leibrich

1999

Gertrud Katharina Ullersberger

1999

Toni Dillenburger

1999

Ella Hofmann

1999

Maria Velde

1999

Adolf Wagner

1999

Bernhard Rexting

1999

Wilhelm Lux

1999

Martina Köhler

1999

Elfriede Heide

1999

Christa Liehr

1999

Ernst Pieh

1999

Oskar-Karl Kirchner

2000

Gertrud Maria Oettel

2000

Heinz Walter Pallesche

2000

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