Das Nutzungsrecht einzelner Urnenreihengräber des Feldes K/II auf dem Friedhof Melbach sind gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 149,93 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. Juli 2025 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2025.
Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
| Für ein Urnengrab für Verstorbene im Alter über 5 Jahre | 208,71 EUR |
Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.
Block K/II
| Name des / der Verstorbenen | Bestattungsjahr |
| Ottilie Drullmann | 1999 |
| Bertha Koch | 2000 |
| Marie Tauchmann | 2000 |
| Adolf Marloff | 2000 |
| Irene Busch | 1999 |