hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2 (1) BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat gem. § 2 (1) BauGB in ihrer Sitzung am 26.09.2022 den Beschluss über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) für das Gebiet „Kuhweg (Ecke L 3136)“ (Gemeinde Wölfersheim, Gemarkung Wohnbach) nach § 34 (4) S. 1 Nr. 3 BauGB gefasst.
Der in der Gemeindevertretung gefasste Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
hier: | Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (2) BauGB |
Die Gemeinde Wölfersheim beabsichtigt im Ortsteil Wohnbach die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kuhweg (Ecke L 3136)“. Durch die Satzung soll im Bereich des „Kuhwegs“ (Ecke L 3163) eine städtebaulich geordnete Entwicklung der bislang als Freizeitgarten genutzten Fläche ermöglicht werden. Auf dem rund 0,41 ha großen gesamten Geltungsbereich am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Wohnbach bestehen konkrete Bauabsichten. Die Straße „Kuhweg“ wird mit in die Planung einbezogen um die Erschließung des Grundstücks zu sichern.
Ziel der Einbeziehungssatzung ist es die bisher als Gartenland genutzte Fläche als Wohnbaufläche zu entwickeln. Die einzubeziehende Fläche kann dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugeordnet werden, da diese durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt wird. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Arrondierung des Ortsrandes, und die bereits vorhandene Infrastruktur des „Kuhwegs“ kann durch beidseitige Bebauung optimal ausgenutzt werden. Die Voraussetzungen zur Anwendung der Ergänzungssatzung gem. §34 (5) S.1 Nr. 1 BauGB sind damit erfüllt.
Das Plangebiet der Einbeziehungssatzung liegt nördlich der L°3136. Südlich dieser Straße befindet sich die Turn- und Sporthalle Wohnbach. Nördlich und östlich des Plangebietes verläuft der „Kuhweg“, von dem das Grundstück erschlossen wird. Östlich des „Kuhwegs“ liegt die Kindertagesstätte (Kita) Pusteblume sowie das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst eine Größe von ca. 0,41 ha und enthält folgende Flurstücke: Flurstücke Nr. 882 tlw., 878 und 874/7 tlw., die in der Flur 1 der Gemarkung Wohnbach liegen.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung ist in der nachstehenden Plankarte dargestellt.
Die Ausgleichsfläche liegt ca. 325 m nördlich des Satzungsgebiets an der Landstraße Richtung Obbornhofen. Die Ausgleichsfläche ist östlich von Straßenbäumen und der „Obbornhofener Straße“ begrenzt. Südlich schließt ein landwirtschaftlicher Weg an. Im Westen und im Norden befinden sich ackerbaulich genutzte Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich des Ausgleichs zur Einbeziehungssatzung umfasst eine Größe von ca. 1,8 ha und enthält folgendes Flurstück teilweise: Flurstück 49 (tlw.), die in der Flur 12 der Gemarkung Wohnbach liegen.
Die Abgrenzung der Ausgleichsfläche ist der nachstehenden Plankarte zu entnehmen.
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Gem. § 34 (6) BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Zur Realisierung dieses Vorhabens soll wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Planzeichnung und der dazugehörigen Begründung sowie der Entwurf des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags liegen
von Montag, den 10.07.2023
bis einschließlich Freitag, den 11.08.2023
im Bürgerbüro der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Dienststunden sind: | |
| Montag | 08:00-12:30 Uhr |
| Dienstag | 08:00-12:30 Uhr |
|
| 14:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00-12:30 Uhr |
| Donnerstag | 14:00-18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:30 Uhr |
Nach vorheriger Terminvereinbarung: | |
| Montag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06036-9737-71 oder über E-Mail an christopher.ahlemeyer@woelfersheim.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung können auch auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter folgender Adresse: https://www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/aktuelles/bauleitplanungen-bebauungsplaene/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) „Kuhweg (Ecke L 3136) gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Wölfersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gem. § 4b BauGB wurde mit der Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro beauftragt.
Wölfersheim, den 30.06.2023